Neheim. „Das ist in den letzten Monaten richtig massiv geworden und wie eine große Welle im Moment,“ sagt Petra Golly, Verbraucherberaterin der Verbraucherzentrale in Neheim, zum Thema Abzocke per Smartphone mit ungewollten Abos. Schon in mehr als 50 Fällen ist sie seit Jahresbeginn mit der Rechtsvertretung für Verbraucher aus Arnsberg und Umgebung aktiv geworden und jeden Arbeitstag kommt durchschnittlich ein neuer Fall hinzu, der ein neues Paket an Schriftverkehr bedeutet. Und die Zahl der Fälle, wo die Verbraucher telefonisch oder vor Ort in der Beratungsstelle Rechtsberatung suchen, ist noch wesentlich höher.
Verbraucherzentrale hilft bei wirkungsvollem Schutz
Auch sie könne sich ein Leben ohne Smartphone heutzutage nicht mehr vorstellen, sagt Marlies Albus, die Leiterin der Verbraucherzentrale in Neheim. Viele Dienste seien toll. Doch die Gefahr sei groß und vielen sei nicht klar, dass sie beim unbedachten Wegklicken von Werbebannern womöglich schon ein kostenpflichtiges Abo abgeschlossen haben, das dann als Kosten für Drittanbieter auf der nächsten Monatsrechnung auftaucht. „Wir wollen die Verbraucher davor schützen,“ sagt Albus und verweist auf die Schwerpunktaktion, die die Verbraucherzentrale NRW zum Weltverbrauchertag am 15. März gestartet hat. Es gibt Infoflyer und die Verbraucherzentrale Arnsberg startet am Donnerstag von 9 bis 18 Uhr einen Aktionstag, bei dem es konkret um die Drittanbietersperre geht. Denn die Drittanbietersperre ist – neben dem Stoppen bereits laufender Abos und dem Rückfordern von zu Unrecht kassiertem Geld, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist – das, was die Verbraucherzentrale allen rät, die wirkungsvoll gegen Abzocke vorsorgen wollen.
Drittanbietersperre häufig noch unbekannt
Sie habe am Montag in ihrem Bekanntenkreis herumgefragt, wer den eine Drittanbietersperre auf seinem Smartphone eingerichtet habe, berichtete Marlies Albus, und sie habe nur fragende Gesichter und Achselzucken erlebt. Die Drittanbietersperre sei aber derzeit die einzige Möglichkeit, mit der sich Smartphone- und Tabletnutzer von vornherein und auf Dauer sicher gegen die perfide Abzockmasche schützen können. Leider sei diese Sperre aber nicht voreingestellt und man müsse sie selbst aktivieren, wobei der Weg bei jedem Mobilfunkanbieter unterschiedlich und häufig mühsam sei.
Auch Online-Rechnungen immer prüfen
Wettervorhersagen oder Kochrezepte, Klingeltöne, Spiele oder Erotikseiten, die Wege sind vielfältig, auf denen man in die Abofalle geraten kann. Meist werden für die in der Regel überflüssigen Dienste 4,95 Euro pro Woche abgerechnet, manchmal auch 9,95 Euro, erläutert Petra Golly. In einem ihr vorliegenden Fall haben gleich drei Abos die monatliche Handyrechnung von 25 auf 85 Euro hochgetrieben. Sie rät dazu, die Monatsrechnung, auch wenn diese nur noch online kommt, regelmäßig zu prüfen und sofort zu reagieren, wenn Posten auftauchen, die man sich nicht erklären kann. Das könne allerdings mühsam sein. Ein Vater, der ein Abo über 9,95 Euro wöchentlich auf der Rechnung seiner Tochter entdeckt habe, habe viele Stunden damit verbracht, alle möglichen Hotlines anzurufen und im Internet zu suchen, bevor er zur Verbraucherzentrale gekommen sei. Dort gibt es eine Liste mit Adressen von rund 700 Drittanbietern, die häufig im Ausland sitzen, und Musterbriefe für Kündigung und Geldrückforderung. Eine Rechtsvertretung kostet 9 Euro.
Am Donnerstag ist Aktionstag
Wer mehr darüber erfahren möchte, wie die verdeckte App-Abzocke auf ihrem Smartphone funktioniert und wie man sich wirkungsvoll vor den perfiden Machenschaften schützen kann, den lädt das Beratungsteam im Nachgang des diesjährigen Weltverbrauchertages zu einem Aktionstag am Donnerstag, 17. März von 9 bis 18 Uhr zum Thema „Abzocke per Smartphone“ ein. Beim persönlichen Besuch in der Beratungsstelle in der Burgstr. 5 in Neheim oder im Internet unter www.verbraucherzentrale.nrw/smartphoneabzocke zeigen die Verbraucherschützer, wie Ratsuchende bei der Errichtung der Drittanbietersperre technisch einwandfrei Hand anlegen können. Erläutert wird außerdem, mit welchen Maßnahmen und Musterbriefen sich Betroffen von einer Abbuchungsplage befreien.