- Anzeige -

- Anzeige -

- Anzeige -

17-Jähriger ein ehrlicher Finder

2014.02.06.Logo.PolizeiSun­dern. Am Mitt­woch befand sich ein 17-jäh­ri­ger Schü­ler aus Sun­dern laut Poli­zei­be­richt um kurz nach 13 Uhr an einer Bus­hal­te­stel­le in Sun­dern an der Haupt­stra­ße. Dabei bemerk­te er Bar­geld, das offen­sicht­lich jemand dort ver­lo­ren hat­te. Anstatt sich das Geld unauf­fäl­lig ein­zu­ste­cken und für sich sel­ber zu behal­ten, ging zur gegen­über­lie­gen­den Poli­zei­wa­che und gab die fast 100 Euro dort ab. Der Lei­ter der Poli­zei­wa­che Sun­dern, Poli­zei­haupt­kom­mis­sar Chris­toph Bank­stahl: „Ein sol­ches Ver­hal­ten ist nicht selbst­ver­ständ­lich und ver­dient aus Sicht der Poli­zei ein dickes Lob.“ Der Ver­lie­rer des Geld­be­trags steht bis­lang noch nicht fest, wird die Ehr­lich­keit des jun­gen Man­nes aber ver­mut­lich genau­so beurteilen.

 Fundsachen mit Wert über 10 Euro müssen abgegeben werden

In die­sem Zusam­men­hang möch­te die Poli­zei dar­auf hin­wei­sen, dass gefun­de­ne Gegen­stän­de, die einen Wert von 10 Euro über­stei­gen, nicht behal­ten wer­den dür­fen. Die­se müs­sen beim nächs­ten Fund­bü­ro oder der Poli­zei abge­ge­ben wer­den. Anschlie­ßend hat der Fin­der einen Anspruch auf Fin­der­lohn, des­sen Höhe sich nach dem Wert des Gegen­stan­des rich­tet. Natür­lich kann man die Din­ge auch dem Ver­lie­rer direkt zurück­ge­ben, falls die­ser bekannt sein soll­te. Wer sol­che Gegen­stän­de nicht abgibt, begeht eine Fundunterschlagung.

Beitrag teilen

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

- Anzeige -
Anzeige
- Anzeige -

Kontakt zur Redaktion

redaktion@blickpunktASM.de