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Unternehmer: Ankündigung von Metall-Warnstreiks „nicht nachvollziehbar“

Egbert Neu­haus, Unter­neh­mer aus Hüs­ten und Vor­sit­zen­der des Unter­neh­mens­ver­bands. (Foto: Unternehmensverband)

Arns­berg. Die Ankün­di­gung der IG Metall, ab dem 8. Janu­ar 2018 Warn­streiks durch­zu­füh­ren, stößt auf Arbeit­ge­ber­sei­te auf Unver­ständ­nis. „„Die Ver­hand­lun­gen haben gera­de erst begon­nen und die Arbeit­ge­ber haben inner­halb der Frie­dens­pflicht ein Ange­bot vor­ge­legt““, sag­te der Vor­sit­zen­de des Unter­neh­mens­ver­ban­des West­fa­len-Mit­te, Egbert Neu­haus. Inso­fern sei es nicht nach­voll­zieh­bar, dass die IG Metall nicht zunächst die Lösung am Ver­hand­lungs­tisch, son­dern eine Eska­la­ti­on über Streiks suche.

Warnung vor Zerfall des Flächentarifvertrags

Das Ange­bot sieht vor, den 700.000 Beschäf­tig­ten der Metall- und Elek­tro­in­dus­trie in NRW für die ers­ten drei Mona­te des Jah­res 2018 eine Ein­mal­zah­lung von 200 Euro und ab dem 1. April 2018 zwei Pro­zent mehr Lohn zu zah­len. Neu­haus beton­te, dies sei ange­mes­sen und bedeu­te ein spür­ba­res Real­lohn-Plus für die Beschäf­tig­ten. Er bezeich­ne­te die lau­fen­de Tarif­run­de als mit ent­schei­dend für die Zukunfts­fä­hig­keit des Flä­chen­ta­rifs in Deutsch­lands bedeu­tends­tem Indus­trie­zweig, der auch im Gebiet des Unter­neh­mens­ver­ban­des eine ent­schei­den­de Rol­le spie­le. Wenn die Unter­neh­men das Gefühl hät­ten, dass der Flä­chen­ta­rif­ver­trag die Arbeit wei­ter ver­teue­re und gleich­zei­tig die Arbeits­zeit­ge­stal­tung erheb­lich ein­schrän­ke, wür­den vie­le der Tarif­bin­dung den Rücken keh­ren. „„Dies kommt einem Zer­fall des Flä­chen­ta­rifs gleich und kann auch nicht im Inter­es­se der IG Metall sein““, warn­te Neuhaus.

Möglichkeiten für freiwillige Regelungen

Ent­schei­dend für eine Eini­gung mit der IG Metall bei Lohn­er­hö­hun­gen müss­ten dar­über­hin­aus tarif­ver­trag­li­che Lösun­gen für eine bedarfs­ge­rech­te und moder­ne Arbeits­zeit­re­ge­lung in den Betrie­ben sein, so Neu­haus wei­ter. Der Flä­chen­ta­rif­ver­trag müs­se Mög­lich­kei­ten für frei­wil­li­ge Rege­lun­gen bie­ten. „Mit einem sol­chen optio­na­len Sys­tem kön­nen die Unter­neh­men dann mit den Mit­ar­bei­tern oder dem Betriebs­rat Ver­ein­ba­run­gen tref­fen, die den Bedarf des Unter­neh­mens und die Bedürf­nis­se der Beschäf­tig­ten berück­sich­ti­gen“, erklär­te Neu­haus. Klar sei dabei aber: Das Prin­zip von Leis­tung und Gegen­leis­tung müs­se stets gewahrt blei­ben. „„For­de­run­gen der IG Metall nach einem Ent­gelt­aus­gleich für bestimm­te Beschäf­tig­ten­grup­pen, die ihre Arbeits­zeit vor­über­ge­hend redu­zie­ren, leh­nen wir strikt ab““, stell­te Neu­haus fest. Sol­che Rege­lun­gen sei­en unge­recht und dis­kri­mi­nie­rend gegen­über Teilzeitbeschäftigten.

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