Arnsberg. Die Ankündigung der IG Metall, ab dem 8. Januar 2018 Warnstreiks durchzuführen, stößt auf Arbeitgeberseite auf Unverständnis. „Die Verhandlungen haben gerade erst begonnen und die Arbeitgeber haben innerhalb der Friedenspflicht ein Angebot vorgelegt“, sagte der Vorsitzende des Unternehmensverbandes Westfalen-Mitte, Egbert Neuhaus. Insofern sei es nicht nachvollziehbar, dass die IG Metall nicht zunächst die Lösung am Verhandlungstisch, sondern eine Eskalation über Streiks suche.
Warnung vor Zerfall des Flächentarifvertrags
Das Angebot sieht vor, den 700.000 Beschäftigten der Metall- und Elektroindustrie in NRW für die ersten drei Monate des Jahres 2018 eine Einmalzahlung von 200 Euro und ab dem 1. April 2018 zwei Prozent mehr Lohn zu zahlen. Neuhaus betonte, dies sei angemessen und bedeute ein spürbares Reallohn-Plus für die Beschäftigten. Er bezeichnete die laufende Tarifrunde als mit entscheidend für die Zukunftsfähigkeit des Flächentarifs in Deutschlands bedeutendstem Industriezweig, der auch im Gebiet des Unternehmensverbandes eine entscheidende Rolle spiele. Wenn die Unternehmen das Gefühl hätten, dass der Flächentarifvertrag die Arbeit weiter verteuere und gleichzeitig die Arbeitszeitgestaltung erheblich einschränke, würden viele der Tarifbindung den Rücken kehren. „Dies kommt einem Zerfall des Flächentarifs gleich und kann auch nicht im Interesse der IG Metall sein“, warnte Neuhaus.
Möglichkeiten für freiwillige Regelungen
Entscheidend für eine Einigung mit der IG Metall bei Lohnerhöhungen müssten darüberhinaus tarifvertragliche Lösungen für eine bedarfsgerechte und moderne Arbeitszeitregelung in den Betrieben sein, so Neuhaus weiter. Der Flächentarifvertrag müsse Möglichkeiten für freiwillige Regelungen bieten. Mit einem solchen optionalen System können die Unternehmen dann mit den Mitarbeitern oder dem Betriebsrat Vereinbarungen treffen, die den Bedarf des Unternehmens und die Bedürfnisse der Beschäftigten berücksichtigen, erklärte Neuhaus. Klar sei dabei aber: Das Prinzip von Leistung und Gegenleistung müsse stets gewahrt bleiben. „Forderungen der IG Metall nach einem Entgeltausgleich für bestimmte Beschäftigtengruppen, die ihre Arbeitszeit vorübergehend reduzieren, lehnen wir strikt ab“, stellte Neuhaus fest. Solche Regelungen seien ungerecht und diskriminierend gegenüber Teilzeitbeschäftigten.