Arnsberg. Fahrzeuge mit einem CO²-Ausstoß von unter 100 g/km werden, nach Vorlage des Fahrzeugscheins, auch im Jahr 2015 in Arnsberg von den Parkgebühren auf öffentlichen Wegen und Plätzen befreit. Bereits ausgestellte und bis zum vergangenen Jahr befristete Parkausweise behalten bis zum 31. Dezember 2015 ihre Gültigkeit und müssen nicht verlängert werden. „Nach Ende des Testzeitraumes soll die Gebührenordnung dann den voraussichtlich 2015 in Kraft tretenden Regelungen des Elektromobilitätsgesetzes angepasst werden,“ so Stadtsprecher Elmar Kettler. Der Rat der Stadt Arnsberg hatte die Regelung zur Gebührenbefreiung für emissionsarme Fahrzeuge – das sogenannte „Umweltparken“ – zum Jahresende 2014 um ein Jahr verlängert.
Auskunft erteilt die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Arnsberg unter Telefon 02932 201‑1414 oder E‑Mail sicherheit-ordnung@arnsberg.de.