Sundern. Die Stadt Sundern gewährt Unternehmern und Bürgern, die unter der Folge der Corona-Krise leiden, steuerliche Entlastungen. Steuerpflichtige Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger, die von der Corona-Krise wirtschaftlich betroffen sind, können steuerliche Erleichterungen und Hilfen vom Land und auch von der Stadt Sundern in Anspruch nehmen.
Steuerliche Erleichterungen
Bei der Stadt Sundern können Anträge auf Stundung (Ratenzahlung oder Zahlungsaufschub) für Gewerbesteuern, Grundsteuern und Aufwandssteuern (z.B. Zweitwohnungssteuer, Hundesteuer) bei der Stadt Sundern gestellt werden.
Stundung von Zahlungen möglich
Wenn die Stundung der Vermeidung von Liquiditätsengpässen infolge der Corona-Pandemie dient, wird vorerst auf die Festsetzung von Stundungszinsen verzichtet. Ein Antrag mit kurzer Begründung ist jedoch erforderlich. Für die Beantragung von Stundungen hat die Stadt Sundern auf ihrer Startseite unter www.sundern.de Informationen und vereinfachte Antragsformulare eingestellt, die ab sofort genutzt werden können.
Vereinfachte Antragsformulare
Daneben besteht für alle Gewerbesteuer‑, Einkommensteuer‑, Körperschaftsteuer- und Umsatzsteuerpflichtigen die Möglichkeit, einen Antrag auf Herabsetzung der steuerlichen Vorauszahlungen zu stellen. Für diese Steuerarten ist eine vereinfachte Antragsstellung bei der Finanzverwaltung des Landes NRW möglich.
Antragstellung bei der Finanzverwaltung
Bei der Stadt Sundern kann nur die Herabsetzung der Vorauszahlungen der Gewerbesteuer beantragt werden. Auch für diese steuerlichen Hilfen können ab sofort vereinfachte Antragsvordrucke nicht nur des Landes, sondern auch der Stadt Sundern über die Startseite der Stadt www.sundern.de genutzt werden.
Bei Rückfragen werden alle Betroffenen gebeten, sich direkt an die im Internet genannten Ansprechpartnerinnen bei der Stadt Sundern zu wenden.