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Stadt Arnsberg prüft Lösungen für rechtssichere Honorarverträge – einige Kursangebote müssen vorerst aussetzen

Arns­berg. Vie­le Ange­bo­te der Stadt Arns­berg konn­ten in der Ver­gan­gen­heit dank des Ein­sat­zes von Hono­rar­kräf­ten und dem Abschluss ent­spre­chen­der Ver­trä­ge ver­läss­lich statt­fin­den. Ein Grund­satz­ur­teil des Bun­des­so­zi­al­ge­richts, das nun eine wesent­lich geän­der­te Grund­la­ge für die Über­prü­fung durch die Deut­sche Ren­ten­ver­si­che­rung dient, stellt die Rechts­si­cher­heit zum Abschluss von Hono­rar­ver­trä­gen in vie­len Fäl­len aktu­ell infrage.

Die Ver­trags­ge­stal­tung für Hono­rar­tä­tig­kei­ten wur­de bis­her durch eine sozi­al­ge­richt­li­che Son­der­recht­spre­chung ermög­licht, nach der für Lehrer:innen, Erzieher:innen und sons­ti­ge Dozent:innen beson­de­re Kri­te­ri­en zur Abgren­zung von selbst­stän­di­gen und abhän­gi­gen Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nis­sen gal­ten. Nach die­ser höchst­rich­ter­li­chen Recht­spre­chung wur­de „die Über­mitt­lung von Wis­sen, Kön­nen und Fer­tig­kei­ten in Form von Ein­zel- und Grup­pen­un­ter­richt“ im Regel­fall als selbst­stän­di­ge Tätig­keit anerkannt.

Insbesondere Kulturbüro, Jugendarbeit und Kindertagesbetreuung betroffen

Mit Urteil vom 28. Juni 2022 (Az. B 12 R3/20 R) hat das Bun­des­so­zi­al­ge­richt sei­ne Recht­spre­chung dies­be­züg­lich fort­ent­wi­ckelt und eine Schär­fung der Kri­te­ri­en der betrieb­li­chen Ein­glie­de­rung und des unter­neh­me­ri­schen Risi­kos für die­sen Per­so­nen­kreis vor­ge­nom­men. Auf­grund des­sen stellt sich die Fra­ge, ob hier­durch ein gro­ßer Teil der ehe­mals als selbst­stän­di­ge Tätig­kei­ten ein­ge­stuf­ten Ange­bo­te nun­mehr als abhän­gi­ge Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nis­se zu beur­tei­len ist. Dies wür­de im Umkehr­schluss bedeu­ten, dass in vie­len Fäl­len eine Beschäf­ti­gung auf Grund­la­ge eines Hono­rar­ver­tra­ges recht­lich nicht zuläs­sig wäre.
Die­se Ver­än­de­rung betrifft bei der Stadt Arns­berg ins­be­son­de­re das Kul­tur­bü­ro, die Jugend­ar­beit und die Kin­der­ta­ges­be­treu­ung. Auf­grund der aktu­el­len Situa­ti­on müs­sen – bis zu einer fina­len Klä­rung – eini­ge Kurs­an­ge­bo­te aussetzen.

Es wird mit Hochdruck an Lösungen gearbeitet

Bür­ger­meis­ter Ralf Paul Bitt­ner betont: „Erklär­tes Ziel ist es den­noch, dass auch wei­ter­hin mög­lichst vie­le der betrof­fe­nen Pro­gram­me, Kur­se und Ange­bo­te durch­ge­führt wer­den kön­nen. Wir befin­den uns aktu­ell in einem Spa­gat aus rechts­si­che­rem Han­deln und neu­ge­dach­ten Lösun­gen. Das ist nicht ein­fach und nimmt viel Zeit in Anspruch, aber wir arbei­ten mit Hoch­druck daran.“
Um künf­tig rechts­si­cher Hono­rar­ver­trä­ge abschlie­ßen zu kön­nen, haben sich die zustän­di­gen Stel­len der Ver­wal­tung in den letz­ten Wochen und Mona­ten inten­siv mit der Fra­ge­stel­lung befasst, wel­che Auf­ga­ben der jewei­li­gen Fach­diens­te mit wel­cher Art von Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nis­sen arbeits­ver­trag­lich rechts­si­cher fort­ge­führt wer­den kön­nen. Aktu­ell fin­det eine tie­fer­ge­hen­de Prü­fung aller Hono­rar­ver­trä­ge hin­sicht­lich der gestie­ge­nen recht­li­chen Erfor­der­nis­se statt. Als „kri­tisch“ ein­ge­schätz­te oder bis­her noch unge­prüf­te Hono­rar­ver­trä­ge kön­nen der­zeit nicht abge­schlos­sen werden.
Die­ses Vor­ge­hen bedeu­tet einen nicht uner­heb­li­chen Zeit­auf­wand für die betei­lig­ten Stel­len der Stadt Arns­berg. Es han­delt sich um eine Viel­zahl von Ver­trä­gen, die an ver­schie­dens­te Rah­men­be­din­gun­gen geknüpft sind (z. B. För­der­pro­gram­me) und gleich­zei­tig indi­vi­du­el­le Vor­aus­set­zun­gen der Vertragspartner:innen mit­brin­gen (von kurz­zei­ti­gen Leis­tungs­an­ge­bo­ten bis hin zu regel­mä­ßig wie­der­keh­ren­den Ange­bo­ten aus der Selbstständigkeit).
Par­al­lel läuft die Suche nach zeit­na­hen prak­ti­ka­blen Lösungs­mög­lich­kei­ten, die den neu­en Ansprü­chen gerecht werden.
Sofern ein­zel­ne Ange­bo­te nicht mehr im Rah­men von Hono­rar­tä­tig­kei­ten abge­bil­det wer­den kön­nen, wird dar­über hin­aus geprüft, ob die­se im Rah­men des nächs­ten Stel­len­plans in abhän­gi­ge Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nis­se umge­wan­delt wer­den kön­nen. Hier­für muss ein ent­spre­chen­des zusätz­li­ches Stel­len­kon­tin­gent geschaf­fen wer­den, wel­ches im Stel­len­plan sowie in der Finanz­pla­nung des Haus­hal­tes 2024/2025 unter­füt­tert und hin­ter­legt wird.
Gleich­zei­tig hat die Arns­ber­ger Ver­wal­tung den Städ­te- und Gemein­de­bund NRW ange­schrie­ben, um auf die Gesamt­pro­ble­ma­tik mit ihren Aus­wir­kun­gen hin­zu­wei­sen, da sich die dar­ge­stell­ten recht­li­chen und arbeits­ver­trag­li­chen Her­aus­for­de­run­gen auf alle Kom­mu­nen aus­wir­ken. Ziel muss es sein, auch künf­tig umsetz­ba­re Lösun­gen zu schaf­fen, die – neben fes­ten Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nis­sen – auch eine rechts­si­che­re Beschäf­ti­gung von Hono­rar­kräf­ten ermöglicht.
(Quel­le: Stadt Arnsberg)

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