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Sensburg unterstützt den Wettbewerb Innovative Suchtprävention vor Ort

MdB Sensburg unterstützt den Wettbewerb Innovative Suchtprävention vor Ort
MdB Sen­s­burg unter­stützt den Wett­be­werb
Inno­va­ti­ve Sucht­prä­ven­ti­on vor Ort

Hoch­sauer­land­kreis. Am 22. Sep­tem­ber 2015 star­te­te der sieb­te Bun­des­wett­be­werb „Vor­bild­li­che Stra­te­gien kom­mu­na­ler Sucht­prä­ven­ti­on“. Städ­te und Gemein­den sind auf­ge­ru­fen bis zum 15. Janu­ar 2016 Maß­nah­men und Kon­zep­te zu die­sem The­ma einzureichen.
Gesucht wer­den ins­be­sond­re inno­va­ti­ve Maß­nah­men und Pro­jek­te in allen Berei­chen der kom­mu­na­len Sucht­prä­ven­ti­on: suchtstoff­über­grei­fen­de Prä­ven­ti­on, suchtstoff­spe­zi­fi­sche Prä­ven­ti­on (u.a. Alko­hol, Tabak, Medi­ka­men­te, syn­the­ti­sche Dro­gen), Prä­ven­ti­on stoff­un­ge­bun­de­ner Süch­te (u.a. patho­lo­gi­sches Glücks­spiel, exzes­si­ve Com­pu­ter­spiel- und Inter­net­nut­zung). Es sol­len die­je­ni­gen Städ­te, Gemein­den und Land­krei­se aus­ge­zeich­net wer­den, die Modell­haf­tes ent­wi­ckelt haben, das in sei­nen Erfol­gen über­trag­bar ist, und mit ihren neu­en Ideen zu sucht­prä­ven­ti­ven Akti­vi­tä­ten ein gutes Bei­spiel für ande­re Kom­mu­nen geben.

Sensburg: „Drogen- und Suchtprävention findet vor allem vor Ort in der Kommune statt“

Der hei­mi­sche Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te Patrick Sen­s­burg sagt hier­zu: „Dro­gen- und Sucht­prä­ven­ti­on fin­det vor allem vor Ort in der Kom­mu­ne statt. Vie­le Städ­te und Gemein­den haben sich in den letz­ten Jah­ren sehr enga­giert und ver­netz­te Struk­tu­ren für gute Kon­zep­te in der Sucht­prä­ven­ti­on geschaf­fen. Her­aus­ra­gen­de kom­mu­na­le Prä­ven­ti­ons­an­sät­ze sol­len mit dem Bun­des­wett­be­werb der Dro­gen­be­auf­trag­ten der Bun­des­re­gie­rung und der Bun­des­zen­tra­le für gesund­heit­li­che Auf­klä­rung bekann­ter gemacht wer­den. Ich möch­te auch das Sau­er­land ermun­tern, sich mit guten Bei­spie­len am Wett­be­werb zu beteiligen“.
Als Anreiz zur Wett­be­werbs­teil­nah­me steht ein Preis­geld in Höhe von ins­ge­samt 60.000 Euro zur Ver­fü­gung. Zusätz­lich lobt der GKV-Spit­zen­ver­band einen Son­der­preis von 10.000 Euro zum The­ma „Mit­wir­kung von Kran­ken­kas­sen bei inno­va­ti­ven kom­mu­na­len Akti­vi­tä­ten zur Sucht­prä­ven­ti­on“ aus. Alle Teil­neh­mer erhal­ten eine Urkunde.

Teilnahme bis 13. November anmelden

Um recht­zei­tig einen Über­blick zur Anzahl der zu erwar­ten­den Wett­be­werbs­bei­trä­ge zu erhal­ten, wer­den Inter­es­sen­ten für die Teil­nah­me am Wett­be­werb gebe­ten, dem Wett­be­werbs­bü­ro ihre Teil­nah­me­ab­sicht bis zum 13. Novem­ber 2015 anzu­kün­di­gen (vgl. Absichts­er­klä­rung in den Bewer­bungs­un­ter­la­gen). Die­se Ankün­di­gung ist selbst­ver­ständ­lich unver­bind­lich und auch kei­ne Teilnahmevoraussetzung.
Ein­sen­de­schluss für die Wett­be­werbs­bei­trä­ge ist der 15. Janu­ar 2016. Bei Bewer­bun­gen auf dem Post­weg gilt das Datum des Post­stem­pels, bei E‑Mail- und Online-Bewer­bun­gen das elek­tro­ni­sche Datum des Versands.
Die Jury wird ihre Ent­schei­dung Mit­te März 2016 tref­fen. Die aus­ge­wähl­ten Preis­trä­ger wer­den vom Wett­be­werbs­bü­ro recht­zei­tig informiert.
Wei­te­re Infor­ma­tio­nen unter: www.kommunale-suchtpraevention.de.

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