Hüsten/HSK. Das von 2350 Schülern besuchte Berufskolleg Berliner Platz des Hochsauerlandkreises muss wegen schadhafter Betondecken saniert werden. Betroffen sind drei Gebäude. „Der Schulbetrieb ist unter Auflagen weiter möglich,“ so Kreissprecher Martin Reuther. Die Gebäude müssen die brandschutzsaniert werden. Zudem sind statische und bautechnische Mängel zu beseitigen.
Schulbetrieb nur unter Auflagen weiter möglich
„Die Notwendigkeit einer umfangreicheren Sanierung ergab sich im Rahmen von Sanierungs- und Umbauarbeiten, in deren Verlauf schadhafte Betondecken vorgefunden wurden,“ so Reuther. „Weitere Stichproben haben ergeben, dass die Mängel an allen Decken der Gebäude 1, 2 und 3, die in den 1960er Jahren errichtet wurden, vorhanden sind.“
Keine Feste und Versammlungen mehr
Der Hochsauerlandkreis als Schulträger und Gebäudeeigentümer hat Ende Juli die Untere Bauaufsicht der Stadt Arnsberg informiert. Am Montag, 3. August, fand eine Besprechung vor Ort mit der Bauaufsicht sowie Statik- und Brandschutzfachleuten statt. Daraufhin wurden eine Standsicherheitsbeurteilung der Rippendecken sowie eine Überarbeitung des bestehenden Brandschutzkonzeptes in Auftrag gegeben. Nach der Überprüfung durch einen Brandschutzsachverständigen, einen Statiker und einen Prüfstatiker hat die Untere Bauaufsicht der Stadt Arnsberg die Gebäude freigegeben, allerdings nur unter Auflagen:
- Bis nach Beendigung der nun erforderlichen Sanierungsmaßnahmen dürfen ausschließlich ein Klassenbetrieb bzw. ein normaler Schulbetrieb stattfinden. Versammlungen oder Festveranstaltungen sind nicht gestattet.
- Für eine flächendeckende automatische Brandmeldeanlage wurde der Auftrag in Höhe von rund 200.000 Euro bereits erteilt.
- An zentralen Stellen und Notausgängen werden Handfeuermelder installiert.
- Eine Räumungsübung muss mindestens einmal im Vierteljahr stattfinden, bei oft wechselnden Schülern sogar häufiger.
Sanierungskonzept soll bis Jahresende vorliegen
Der Fachdienst Hochbau, Gebäudemanagement des Hochsauerlandkreises wird nun bis Ende 2015 ein finanzielles und technisches Sanierungskonzept erarbeiten, über das dann der Kreistag zu entscheiden hat.