Arnsberg. Trotz voraufgegangener fast dreieinhalbmonatiger Pause war die Tagesordnung der ersten Ratssitzung in 2018 übersichtlich. Nach Erledigung der Personalia handelten die Ratsvertreter die anstehenden Sachfragen zügig und ohne Überraschungen ab. Der Erhalt des Lehrschwimmbeckens Herdringen erhielt ebenso eine breite Mehrheit wie die Schließung des Schulteilstandorts Birkenpfadschule.
Warten auf Prioritätenliste für Schulgebäude
Einstimmig fasste der Rat die Satzungsbeschlusse für drei Bebauungspläne. Die Änderung des Plans V 13 „Gut Nierhoff I“ soll im Voßwinkeler Gewerbegebiet zusätzliche Gewerbeflächen und insbesondere eine größere zusammenhängende Fläche für die Verlagerung eines Leuchtenbetriebs ermöglichen. Der Plan NH 21 A „Wohnen am Barthold-Cloer-Weg“ soll in Neheim innenstadtnahes Wohnen auf einer früher gewerblich genutzten Fläche ermöglichen. Der Plan A 71 „Rumbecker Straße“ soll die Ansiedlung von Vergnügungsstätten in der Arnsberger Neustadt künftig planungsrechtlich steuern bzw. innerhalb des Zentralen Versorgungsbereichs ausschließen. Ebenfalls einstimmig beschlossen wurden die Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel für Investitionen in den Verwaltungstrakt des Historischen Rathauses in Alt-Arnsberg und eine Sondersatzung für die Untere Soester Straße in der Altstadt, die die Anliegerbeiträge nach der denkmalgerechten Sanierung der Straße mit historischen Ruhrkieseln auf die anfallende Summe bei einer normalen Asphaltierung begrenzt.











