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Kindergartenbeiträge sollen sich 2015 ändern

Die Beitragssatzung für die Arnsberger Kinergärten - hier die KiTa Entenhausen in Bruchhausen - soll 2015 verändert werden. (Foto: oe)
Die Bei­trags­sat­zung für die Arns­ber­ger Kin­der­gär­ten – hier die KiTa Enten­hau­sen in Bruch­hau­sen – soll 2015 ver­än­dert wer­den. (Foto: oe)

Arns­berg. Die Stadt Arns­berg hat am Frei­tag nach­mit­tag die druck­fri­sche und mit Span­nung erwar­te­te Vor­la­ge mit ihrem Vor­schlag zu den Eltern­bei­trä­gen für Kin­der­gär­ten und Tages­pfle­ge für die Son­der­sit­zung des Aus­schus­ses für Schu­le, Jugend und Fami­lie am 24. Novem­ber vor­ge­legt. In der Vor­la­ge wird der von einer Initia­ti­ve schon in ihrem Namen erho­be­ne Vor­wurf der Abzo­cke ent­schie­den zurück­ge­wie­sen, aber die gesam­te Bei­trags­struk­tur soll zum neu­en Kin­der­gar­ten gerech­ter wer­den und es soll auch mehr Geld aus dem städ­ti­schen Haus­halt flie­ßen, um die Eltern ins­ge­samt zu ent­las­ten. Auch ein Online-Anmel­de­ver­fah­ren wird geprüft.

Neue Beitragssatzung, mehr Transparenz und Aufwertung der Tagespflege

Die wesent­li­chen Punk­te der Vorlage:
1. Die Eltern­bei­trä­ge von Kin­dern in Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen und in fami­li­en­na­her Tages­pfle­ge im Stadt­ge­biet Arns­berg wer­den  zum 1. August 2015 neu festgesetzt.

  • Die Frei­gren­ze für die 25- und 35-Wochen­stun­den-Betreu­ung wird von 12.271 Euro auf 20.000 Euro aus­ge­wei­tet. Hier wer­den kei­ne Eltern­bei­trä­ge mehr erhoben.
  • Die Geschwis­ter­kind­re­ge­lung wird aus­ge­wei­tet: Die Bei­trä­ge für Geschwis­ter von Kin­dern, die sich im bei­trags­frei­en letz­ten Kin­der­gar­ten­jahr befin­den, wer­den im u3-Bereich von 100 % auf 75 % gesenkt.
  • Die Eltern­bei­trä­ge im Gan­zen wer­den neu gere­gelt. dabei wird die Ober­gren­ze in der Bei­trags­staf­fel von über 60.000 Euro Jah­res­ein­kom­men auf über 100.000 Euro ange­ho­ben. Zwi­schen 20.000 und 50.000 Euro stei­gen die Bei­trä­ge jetzt in 5000-er Schrit­ten, dar­über in 10.000.er schrit­ten. Dadurch sin­ken die Monats­bei­trä­ge bei­spiels­wei­se bei einer Fami­lie mit 40.000 Euro Ein­kom­men und einer 45-Stun­den-Betreu­ung für in Ü3 Kind von 162 auf 108 Euro und für ein U3-Kind von 320 auf 249 Euro.

2. In den Haus­halts­be­ra­tun­gen soll zukünf­tig regel­mä­ßig geprüft wer­den, ob das Ziel und die Ver­pflich­tung zum Haus­halts­aus­gleich 2016/2021 finan­zi­el­le Gestal­tungs­räu­me für eine wei­te­re Redu­zie­rung der Eltern­bei­trä­ge zulassen.
3. Um die Trans­pa­renz zu ver­bes­sern, wer­den Finan­zie­rung und Grund­la­ge der insti­tu­tio­nel­len Kin­der­ta­ges­be­treu­ung sowie der Eltern­bei­trä­ge in den Eltern­pu­bli­ka­tio­nen zum Anmel­de­ver­fah­ren erläu­tert. Dar­über hin­aus wird das fami­li­en­na­he Ange­bot der Tages­pfle­ge als kon­kre­te Alter­na­ti­ve in den Orts- und Stadt­tei­len gleich­ran­gig dargestellt.
4. Die Ver­wal­tung wird beauf­tragt, gemein­sam mit den Tages­pfle­ge­per­so­nen Mög­lich­kei­ten zur Auf­wer­tung der fami­li­en­na­hen Kin­der­ta­ges­pfle­ge zu unter­su­chen und den Jugend­hil­fe­aus­schuss dar­über und über die inhalt­li­chen und finan­zi­el­len Aus­wir­kun­gen zu berichten.
5. Die Ver­wal­tung wird beauf­tragt zur Ver­bes­se­rung der Trans­pa­renz des Über­gangs u3 zu ü3 zu prü­fen, ob und wie die Kita-Plät­ze online ver­mit­telt wer­den kön­nen und ob und wie auf die soge­nann­te „Kita-Card“ ver­zich­tet wer­den kann. Das Online-Sys­tem soll­te dabei dar­stel­len, ob noch Plät­ze in der Wunsch-Kita frei sind und eine Online-Reser­vie­rung ermöglichen.
6. Die Deckung der zusätz­li­chen Belas­tung des städ­ti­schen Haus­halts in Höhe von 62.500 Euro erfolgt über­wie­gend über die  Geschwindigkeitsüberwachung.
Hier die kom­plet­te Beschluss­vor­la­ge: Beschluss­vor­la­ge_Ki­ta-Bei­trä­ge

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