Arnsberg. Die Stadt Arnsberg hat am Freitag nachmittag die druckfrische und mit Spannung erwartete Vorlage mit ihrem Vorschlag zu den Elternbeiträgen für Kindergärten und Tagespflege für die Sondersitzung des Ausschusses für Schule, Jugend und Familie am 24. November vorgelegt. In der Vorlage wird der von einer Initiative schon in ihrem Namen erhobene Vorwurf der Abzocke entschieden zurückgewiesen, aber die gesamte Beitragsstruktur soll zum neuen Kindergarten gerechter werden und es soll auch mehr Geld aus dem städtischen Haushalt fließen, um die Eltern insgesamt zu entlasten. Auch ein Online-Anmeldeverfahren wird geprüft.
Neue Beitragssatzung, mehr Transparenz und Aufwertung der Tagespflege
Die wesentlichen Punkte der Vorlage:
1. Die Elternbeiträge von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in familiennaher Tagespflege im Stadtgebiet Arnsberg werden zum 1. August 2015 neu festgesetzt.
- Die Freigrenze für die 25- und 35-Wochenstunden-Betreuung wird von 12.271 Euro auf 20.000 Euro ausgeweitet. Hier werden keine Elternbeiträge mehr erhoben.
- Die Geschwisterkindregelung wird ausgeweitet: Die Beiträge für Geschwister von Kindern, die sich im beitragsfreien letzten Kindergartenjahr befinden, werden im u3-Bereich von 100 % auf 75 % gesenkt.
- Die Elternbeiträge im Ganzen werden neu geregelt. dabei wird die Obergrenze in der Beitragsstaffel von über 60.000 Euro Jahreseinkommen auf über 100.000 Euro angehoben. Zwischen 20.000 und 50.000 Euro steigen die Beiträge jetzt in 5000-er Schritten, darüber in 10.000.er schritten. Dadurch sinken die Monatsbeiträge beispielsweise bei einer Familie mit 40.000 Euro Einkommen und einer 45-Stunden-Betreuung für in Ü3 Kind von 162 auf 108 Euro und für ein U3-Kind von 320 auf 249 Euro.
2. In den Haushaltsberatungen soll zukünftig regelmäßig geprüft werden, ob das Ziel und die Verpflichtung zum Haushaltsausgleich 2016/2021 finanzielle Gestaltungsräume für eine weitere Reduzierung der Elternbeiträge zulassen.
3. Um die Transparenz zu verbessern, werden Finanzierung und Grundlage der institutionellen Kindertagesbetreuung sowie der Elternbeiträge in den Elternpublikationen zum Anmeldeverfahren erläutert. Darüber hinaus wird das familiennahe Angebot der Tagespflege als konkrete Alternative in den Orts- und Stadtteilen gleichrangig dargestellt.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit den Tagespflegepersonen Möglichkeiten zur Aufwertung der familiennahen Kindertagespflege zu untersuchen und den Jugendhilfeausschuss darüber und über die inhaltlichen und finanziellen Auswirkungen zu berichten.
5. Die Verwaltung wird beauftragt zur Verbesserung der Transparenz des Übergangs u3 zu ü3 zu prüfen, ob und wie die Kita-Plätze online vermittelt werden können und ob und wie auf die sogenannte „Kita-Card“ verzichtet werden kann. Das Online-System sollte dabei darstellen, ob noch Plätze in der Wunsch-Kita frei sind und eine Online-Reservierung ermöglichen.
6. Die Deckung der zusätzlichen Belastung des städtischen Haushalts in Höhe von 62.500 Euro erfolgt überwiegend über die Geschwindigkeitsüberwachung.
Hier die komplette Beschlussvorlage: Beschlussvorlage_Kita-Beiträge