Kindergärten: neues Beitragssystem ab 2017 ist beschlossen

In der Abstim­mung blieb die CDU mit ihrer Ableh­nung allei­ne. Bei 19 Ja- und 16 Nein-Stim­men und vier Ent­hal­tun­gen, unter ande­rem von der WiSu, wur­de das Bei­trags­mo­dell 2 ange­nom­men. Ergänzt wur­de der Beschluss durch die Fest­le­gung einer ein­jäh­ri­gen Beob­ach­tungs­frist und der Über­prü­fung, ob das Ver­hält­nis zwi­schen den Bei­trä­gen für 25, 35 und 45 Stun­den Betreu­ung mög­li­cher­wei­se eine Gerech­tig­keits­lü­cke dar­stel­le. Bir­te Hirsch­feld (SPD) hat­te ange­merkt, dass sie das linea­re Modell zwar grund­sätz­lich toll fin­de, aus ihrer Sicht bei den län­ge­ren Betreu­ungs­zei­ten die Auf­schlä­ge sehr gering sei­en und damit die Ver­hält­nis­mä­ßig­keit nicht gewahrt wer­de. Fach­be­reichs­lei­ter Wer­ner Hustadt hat­te dazu erklärt, dass ein Kin­der­gar­ten­platz in Sun­dern im Durch­schnitt etwa 700 Euro Kos­ten im Monat ver­ur­sa­che und dass bei län­ge­ren Betreu­ungs­zei­ten natür­lich deut­lich höhe­re Per­so­nal­kos­ten anfal­len, was in einem sehr kom­pli­zier­ten Fach­kraft­stun­den­schlüs­sel berech­net wer­de. Es gebe Kom­mu­nen, die vor allem die 45-Stun­den-Buchung sehr restrik­tiv behan­del­ten, sie sehr teu­er mach­ten oder sogar einen Bedarfs­nach­weis von den Eltern for­der­ten. Man kön­ne die­se Buchun­gen auch in Sun­dern teu­rer machen und das wür­de auch viel Geld brin­gen. Bis­her habe man das nicht so gemacht, weil man das Wunsch­recht der Eltern in den Vor­der­grund stel­le und auch, weil die Kin­der­ta­ges­stät­ten immer mehr von einer Betreu­ungs- zu einer Bil­dungs­ein­rich­tung gewor­den seien.

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Eine Antwort

  1. Der Rat ist bei sei­ner Ent­schei­dung in wesent­li­chen Punk­ten dem Jugend­hil­fe­aus­schuss gefolgt: das Stu­fen­mo­dell wur­de durch das linea­re Modell ersetzt, die unte­re Bei­trags­gren­ze von 15.000 auf 24.000 €, die obe­re Bei­trags­gren­ze von 85.000 auf 150.000 € ange­ho­ben, der Ver­zicht auf Nach­for­de­run­gen bleibt bestehen. Ledig­lich die vor­ge­schla­ge­nen Bei­trags­hö­hen muss­ten wegen des Urteils des OVG, das der Aus­schuss noch nicht berück­sich­ti­gen konn­te, leicht ver­än­dert wer­den – mit den oben unter Punkt 8 beschrie­be­nen Kon­se­quen­zen. Dass der Rat die Fach­kom­pe­tenz des Aus­schus­ses über­gan­gen habe, kann nun wirk­lich nicht guten Gewis­sens behaup­tet werden.
    Zu den Aus­sa­gen von Herrn Boo­ke betr. „Abzo­cke“ ist fol­gen­des zu sagen:
    1. Der bis­he­ri­ge Stu­fen­ta­rif , bei dem es alle 12.000 € zu einem erheb­li­chen Bei­trags­sprung kam, wird ersetzt durch eine linea­re Stei­ge­rung – ver­gleich­bar etwa mit dem Sys­tem der Ein­kom­mens­steu­ern. Wer mehr ver­dient, kann auch pro­zen­tu­al mehr bezah­len. Die­ser Wech­sel des Sys­tems war auch im Jugend­hil­fe­aus­schuss unbestritten.
    2. Bis­her begann die Bei­trags­zah­lung bei 15.000 €; zukünf­tig erst bei 24.000 €. Damit wer­den gera­de die wenig Ver­die­nen­den mas­siv entlastet.
    3. Aber nicht nur die: Mit der neu­en Gebüh­ren­struk­tur zah­len fast alle die Eltern, deren Brut­to­ein­kom­men unter 90.000 € im Jahr liegt, im Ver­gleich zum bis­he­ri­gen Bei­trag weni­ger oder zumin­dest nicht mehr.
    4. Bis­her war der Höchst­bei­trag bei einem Ein­kom­men von 86.000 € zu zah­len; in Zukunft wer­den die Ein­kom­men bis 150.000 € ent­spre­chend stär­ker her­an­ge­zo­gen. Die­se Grup­pe muss mehr Bei­trä­ge als bis­her bezahlen.
    5. Mit die­sen Neu­re­ge­lun­gen wird zukünf­tig mehr als die Hälf­te aller Kin­der kei­ne Gebüh­ren bezah­len müssen.
    6. Es wird bei der Berech­nung der Bei­trä­ge zukünf­tig das Ein­kom­men ange­setzt, das vor zwei Jah­ren erzielt wor­den ist. Zwi­schen­zeit­li­che Ein­kom­mens­stei­ge­run­gen seit­dem wer­den nicht mit ein­be­zo­gen- anders als bis­her wird auf Nach­for­de­run­gen ver­zich­tet. Wer aber in die­sem Jahr weni­ger ver­dient als vor zwei Jah­ren, kann von sich aus eine Nach­be­rech­nung beantragen.
    7. Der Ver­zicht auf auto­ma­ti­sche Nach­be­rech­nun­gen bedeu­tet, dass das zusätz­li­che Ein­kom­men all der Män­ner und Frau­en, die mit Ein­tritt ihres Kin­des in die KiTa wie­der Arbeit auf­neh­men oder von Teil­zeit in Voll­zeit wech­seln, für die ers­ten bei­den Jah­re nicht berück­sich­tigt wird.
    8. Durch das Urteil des OVG fal­len 64.000 € an Ein­nah­men weg, die der Jugend­hil­fe­aus­schuss mit ein­ge­plant hat­te. Die­se Ent­schei­dung des OVG muss­te nun berück­sich­tigt wer­den. Dadurch stei­gen die monat­li­chen Bei­trä­ge im Ver­gleich zum Beschluss des Jugend­hil­fe­aus­schus­ses – aber eher gering­fü­gig. Dies macht z.B. bei einem Ein­kom­men von 30.000 € einen Euro mehr pro Monat aus. Bei 90.000 € Ein­kom­men sind 5 € mehr zu zah­len als der Jugend­hil­fe­aus­schuss beschlos­sen hatte.

    Wer bei die­sen Zah­len ‑wie Herr Boo­ke von der CDU- von „Abzo­cke“ spricht, der will bewusst die Fak­ten nicht erken­nen. Wie man das zu bewer­ten hat, mag jeder selbst entscheiden.

    Jür­gen ter Bra­ak, Mit­glied im Jugendhilfeausschuss

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