Stüttgen weiter: „Im November letzten Jahres haben SPD und Bündnis 90/Die Grünen das Einheitslastenabrechnungsgesetz (ELAG) zugunsten der Städte und Gemeinden geändert und dabei die Anforderungen des Landesverfassungsgerichts nach einer fairen und gerechten Mittelverteilung nach jahrelanger Untätigkeit von CDU und FDP umgesetzt. In enger Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden hatte sich die Koalition im Juni 2013 auf den nun gültigen Abrechnungsmodus der Kosten der Deutschen Einheit geeinigt.“











