Unterschriften werden zunächst geprüft – Rat könnte schon am 6. Februar entscheiden
Bei der Stadt Sundern werden jetzt zunächst die 2677 Unterschriften in dem dicken Leitz-Ordner überprüft. Stimmberechtigt waren alle Deutschen und EU-Bürger über 16, die seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Sundern haben. Insgesamt 1889 gültige Unterschriften, was einer Oute von acht Prozent der wahlberechtigten Einwohner entspricht, müssen gültig sein, damit das Bürgerbegehren erfolgreich ist. Dann muss das Anliegen „unverzüglich“ im Rat beraten werden. Bürgermeister Detlef Lins hat bereits zugesagt, das Begehren dann bereits in der Sitzung am 6. Februar auf die Tagesordnung des Rates zu setzen.
Der Rat, der beschlossen hatte, die Nelliusstraße in Hachen wegen des Schaffens des aus Rumbeck stammenden Komponisten Georg Nellius während der NS-Diktatur umzubenennen, muss dann Ja oder Nein zum Ziel des Begehrens, der Beibehaltung des alten Straßennamens, sagen. Lehnt der Rat ab, hat der Bürger das Wort. Der Bürgerentscheid müsste innerhalb von drei Monaten erfolgen. Um den Namen Nelliusstraße zu erhalten, müsste die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf Ja lauten und zusätzlich müssten die Ja-Stimmen ein Quorum von 20 Prozent der Stimmberechtigten, voraussichtlich etwas mehr als 4700 Stimmen, erreichen.
Die Bürgerinitiative schätzt, dass eine solche Abstimmung 30.000 Euro kosten würde. Bürgermeister Lins hat seine Meinung dazu deutlich gemacht, dass man demokratische Prozesse nicht vom Geld abhängig machen solle.