Arnsberg. Das Familienbüro der Stadt Arnsberg erinnert an die Abgabe der Förderanträge für Einrichtungen der Jugendarbeit, Jugendverbände und Jugendvereine. Die Abgabefrist für die Förderung von Jugenderholungsmaßnahmen, Internationalen Begegnungen, Bildungsmaßnahmen und Gruppenleiterkursen ist der 31. Oktober 2014. Die Abgabefrist für die Förderung von Jugendgruppen mit einer qualifizierten Leitung ist der 1. Oktober 2014. Der Antrag zur Förderung von Freizeitstätten ohne hauptamtliche Leitung für 2015 muss bis zum 31. Oktober 2014 gestellt werden. Bei Rückfragen und Informationen hilft Wolfgang Mosters unter Tel. 02932 201‑1967 sowie per e‑mail an w.mosters@arnsberg.de.