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Ministerium widerspricht: Finanzmittel so bewilligt, wie Bürgermeister sie beantragt hat

Nach der Ver­öf­fent­li­chung der Pro­gramm­ent­schei­dung fer­ti­gen die Bezirks­re­gie­run­gen die För­der­be­schei­de aus. Die Ver­öf­fent­li­chung des Pro­gramms erfolg­te am 14. April 2022. Der Antrags­un­ter­la­ge für Mein­ken­bracht, die wir die­ser Beant­wor­tung bei­fü­gen, ist zu ent­neh­men, dass Herr Bür­ger­meis­ter eine Zah­lung von 250.000 Euro für das Jahr 2022 bean­tragt hat. Im Antrag befin­det sich unter der Num­mer 4 extra einen Hin­weis auf die Kas­sen­wirk­sam­keits­pla­nung für die bean­trag­te Zuwendung.

Die­se Zah­lung wur­de mit För­der­be­scheid vom 2. Juni 2022 bewil­ligt. Herr Bür­ger­meis­ter hat – wie sie dem Antrag ent­neh­men kön­nen – kei­ne Auf­tei­lung der bean­trag­ten För­der­sum­me auf die Haus­halts­jah­re vor­ge­nom­men. Dar­aus ist für die För­der­be­hör­de ersicht­lich, dass die Stadt Sun­dern, sofern sie in das För­der­pro­gramm auf­ge­nom­men wird, die Finanz­mit­tel im Jahr 2022 erhal­ten möch­te. Unab­hän­gig vom Erhalt des Zuwen­dungs­be­scheids haben die Antrag­stel­ler durch die in der Pro­gramm­ver­öf­fent­li­chung ver­öf­fent­lich­ten Aus­nah­me des vor­zei­ti­gen Maß­nah­me­be­ginns für die Maß­nah­men des Lan­des­pro­gram­mes ‚Feu­er­wehr­ge­rä­te­häu­ser 2022‘ das Recht, direkt mit der Umset­zung zu begin­nen. Sprich: Die Finanz­mit­tel wur­den so bewil­ligt, wie der Bür­ger­meis­ter die­se bean­tragt hat. Hin­weis­lich: Der Rechts­an­spruch auf die För­de­rung erlischt auch nach Ablauf des Jah­res 2022 nicht.

Zum Thema Wiederaufbau

Bei dem in Rede ste­hen­den Bewil­li­gungs­be­scheid han­delt es sich nicht um die Bil­lig­keits­leis­tun­gen nach der Richt­li­nie Wie­der­auf­bau­hil­fe Nord­rhein-West­fa­len. Die Stadt Sun­dern hat bis­her ledig­lich Ent­sor­gungs­kos­ten über die Wie­der­auf­bau­hil­fe nach der Stark- und Hoch­was­ser­ka­ta­stro­phe im Juli 2021 gel­tend gemacht:

Antrag am 29.12.2021 gestellt und am 03.01.2022 mit einer Sum­me in Höhe von 19.611,23 EUR bewilligt.

Antrag am 29.03.2022 gestellt und am 05.04.2022 mit einer Sum­me in Höhe von 11.053,13 EUR bewilligt.

Einen Antrag für die kom­mu­na­le Infra­struk­tur wur­de seit­her noch nicht auf Wie­der­auf­bau­hil­fen gestellt. Am 21. Sep­tem­ber 2022 fin­det ein Bera­tungs­ge­spräch zwi­schen den Behör­den und der Kom­mu­ne zur Antrag­stel­lung auf Wie­der­auf­bau­hil­fen statt.

Wir gehen davon aus, dass in die­sem Zusam­men­hang bestehen­de Unklar­hei­ten beim Bür­ger­meis­ter in Bezug auf ande­re För­der­pro­gram­me gleich im Behör­den­ge­spräch mit­ge­klärt wer­den können.“

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