Hochsauerlandkreis. Ab Donnerstag, 29. April, ist nach der aktualisierten Allgemeinverfügung des NRW-Gesundheitsministeriums nach § 28b des Infektionsschutzgesetzes, die heute Nachmittag beim Hochsauerlandkreis eingegangen ist, der Einkauf mit Terminvereinbarung nicht mehr möglich. Der Kreis hatte an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Inzidenz von 150 überschritten.
Inzidenz über 150
Geschäfte mit Waren, die nicht zum täglichen Bedarf zählen, müssen schließen. Restaurants, Cafés, Imbisse, Kneipen und andere gastronomische Einrichtungen müssen geschlossen bleiben. Ein Außer-Haus-Verkauf von Speisen und Getränken ist zulässig, allerdings muss beim Verzehr ein Abstand von mindestens 50 Metern zur Verkaufsstelle eingehalten werden.
Eine Antwort
ACHTUNG !
Das Bild des Schaufenster von „Schuhmoden Heimann“ ist alt und
entspricht nicht den Tatsachen.
Morgen, Mittwoch könnt Ihr natürlich noch mit einem negativen Coronatest und Termin bei uns einkaufen,
Ab Donnerstag sind wir weiterhin für Euch da und Ihr könnt Eure Lieblingsschuhe
bei uns abholen.
Eurer Team von Schuhmoden Heimann
http://www.schuhmodenheimann.de