
Sundern. Nach der exklusiven Berichterstattung des Blickpunkt hat die Halbersbacher Gruppe die Einstellung des Hotelbetriebs im Sunderland Hotel nun offiziell bestätigt.
In einer Stellungnahme an die Blickpunkt-Redaktion teilt das Unternehmen mit, dass der Betrieb des Hotels zum 26. Januar 2026 vollständig eingestellt worden sei. Grund seien sicherheitsrelevante Mängel, heißt es wörtlich. Nähere Angaben zur Art oder zum Umfang dieser Mängel machte die Gruppe nicht.
Grund: „Sicherheitsrelevante Mängel“
Weiter erklärt Halbersbacher, man bedauere die Schließung ausdrücklich – sowohl mit Blick auf die Mitarbeitenden als auch auf die Gäste des Hauses. Die Beschäftigten seien ordnungsgemäß und fristgerecht informiert worden, Gäste würden zeitnah über die Änderungen unterrichtet werden.
Die Stellungnahme bestätigt damit zentrale Punkte der ursprünglichen Blickpunkt-Berichterstattung, wonach der Hotelbetrieb überraschend eingestellt und der Pachtvertrag kurzfristig beendet wurde. Unklar bleibt weiterhin, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Wiederaufnahme des Hotelbetriebs möglich ist oder welche Perspektive es für den Standort im Zentrum von Sundern gibt.
Gerade mit Blick auf die Bedeutung des Hotels für Innenstadt, Tourismus und Arbeitsplätze wirft die Entwicklung weiterhin zahlreiche Fragen auf.








Eine Antwort
Der Artikel zur Schließung des Sunderland Hotels und die angegebenen Gründe haben mein Interesse geweckt und mich zu einer Kurzrecherche im www veranlasst. Ich komme hiernach zu dem Ergebnis, dass die angeführten Gründe i.S. von Sicherheitsmängeln vermutlich nicht den Tatsachen entsprechen und die „Hallersbacher Gruppe“ aufgrund fehlender Finanzmittel vor einem Insolvenzantrag in Bad Doberan noch etwas Zeit gewinnen móchte. Eine Weigerung des soliden Immobilien-Eigentümers „Severin“, Sicherheitsmängel am Bauwerk zu heilen, erscheint unwahrscheinlich und auch die Stadt Sundern wird kein Interesse haben, dieses Hotelgebäude als Bauruine zu erhalten. Es erscheint mir auch zweifelhaft, ob die kurzfristige Beendigung der bestehenden Verträge mit Mitarbeitern und lokalen Geschäftspartnern fristgerecht, ordnungsgemäss und ohne konkrete Verfahrensrisiken, beendet wurden.
Dipl-Kfm. Horst‑D. Stille, Arnsberg
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