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Corona: Ab Donnerstag Einkauf mit Terminvereinbarung nicht mehr möglich

Hoch­sauer­land­kreis. Ab Don­ners­tag, 29. April, ist nach der aktua­li­sier­ten All­ge­mein­ver­fü­gung des NRW-Gesund­heits­mi­nis­te­ri­ums nach § 28b des Infek­ti­ons­schutz­ge­set­zes, die heu­te Nach­mit­tag beim Hoch­sauer­land­kreis ein­ge­gan­gen ist, der Ein­kauf mit Ter­min­ver­ein­ba­rung nicht mehr mög­lich. Der Kreis hat­te an drei auf­ein­an­der­fol­gen­den Tagen die Inzi­denz von 150 überschritten.

Inzidenz über 150

Geschäf­te mit Waren, die nicht zum täg­li­chen Bedarf zäh­len, müs­sen schlie­ßen. Restau­rants, Cafés, Imbis­se, Knei­pen und ande­re gas­tro­no­mi­sche Ein­rich­tun­gen müs­sen geschlos­sen blei­ben. Ein Außer-Haus-Ver­kauf von Spei­sen und Geträn­ken ist zuläs­sig, aller­dings muss beim Ver­zehr ein Abstand von min­des­tens 50 Metern zur Ver­kaufs­stel­le ein­ge­hal­ten werden.

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