Arnsberg. Die SPD-Ratsfraktion hat in einem Schreiben an Bürgermeister Vogel die Prüfung der Umsetzung des neuen Wohnungsaufsichtsgesetzes in Arnsberg beantragt und gleich auch einen Fragenkatalog aufgestellt.
Ein Instrument gegen verantwortungslose Immobilienbesitzer

Als Beispiel einer erfolgreichen Umsetzung dieser Instrumente nennen Bittner und Fraktionsgeschäftsführerin Elena Ségalen das Beispiel der Stadt München. Sie betonen, dass Mieterschutz und Quartiersmanagement gegenüber verantwortungslosen Immobilienbesitzern und ‑fonds zu einer zukunftsorientierten Stadtplanung gehört.
Die SPD-Fraktion bittet den Bürgermeister, mitzuteilen,
- ob bereits eine Prüfung bzw. Entwürfe für eventuell notwendige Änderungen in den Ordnungen der Stadt Arnsberg existieren, um die Möglichkeiten des Gesetzes vor Ort zu nutzen. Z.B. durch eine Wohnraumzweckentfremdungssatzung nach dem Vorbild Münchens?
- ab wann eine Umsetzung erfolgen kann?
- wem vor Ort das Recht zur Initiierung eines Verfahrens gegen säumige Vermieter gegeben werden soll?
- welcher Art die Beteiligung der jeweiligen Bezirksausschüsse, des zuständigen Fachausschusses und des Rates sein wird?
- wie eine Überprüfung der nun gesetzlich festgeschriebenen Untergrenzen für Wohnraum von neun Quadratmetern für Erwachsene und sechs Quadratmetern für Kinder vor Ort umgesetzt werden soll?
- welche Kosten vermutlich entstehen und wer diese trägt?
- ob und wenn ja, welche Objekte die Stadt bereits für ein solches Vorgehen ausgemacht hat?








