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SPD für Wohnungsaufsicht nach Münchener Vorbild

Arns­berg. Die SPD-Rats­frak­ti­on hat in einem Schrei­ben an Bür­ger­meis­ter Vogel die Prü­fung der Umset­zung des neu­en Woh­nungs­auf­sichts­ge­set­zes in Arns­berg bean­tragt und gleich auch einen Fra­gen­ka­ta­log aufgestellt.

Ein Instrument gegen verantwortungslose Immobilienbesitzer

2012-12-01-SPD-LogoSPD-Frak­ti­ons­chef Ralf Paul Bitt­ner erläu­tert: „Die Lan­des­re­gie­rung hat auf Emp­feh­lung der Enquete­kom­mis­si­on ‚Woh­nungs­wirt­schaft­li­cher Wan­del und neue Finanz­in­ves­to­ren auf den Woh­nungs­märk­ten in Nord­rhein- West­fa­len‘ am 9. April das kom­mu­na­le Woh­nungs­auf­sichts­ge­setz (WAG) beschlos­sen und ermög­licht Kom­mu­nen dadurch das kon­se­quen­te Vor­ge­hen gegen unhalt­ba­re Zustän­de in Miet­ob­jek­ten.“ Den Kom­mu­nen wer­de damit ein Instru­ment an die Hand gege­ben, das kon­kre­te Hand­lungs­an­sät­ze und Sank­tio­nen beinhal­te –  in Form von Ord­nungs­maß­nah­men, der Ein­lei­tung von Sanie­run­gen im Wege der Ersatz­vor­nah­me auf Kos­ten des Ver­mie­ters und in letz­ter Kon­se­quenz die Mög­lich­keit einer ‚Unbe­wohn­bar­keits­er­klä­rung‘ in deren Fol­ge Straf­zah­lun­gen in Höhe von bis zu 50.000 Euro pro Woh­nung fäl­lig werden.
Als Bei­spiel einer erfolg­rei­chen Umset­zung die­ser Instru­men­te nen­nen Bitt­ner und Frak­ti­ons­ge­schäfts­füh­re­rin Ele­na Séga­len das Bei­spiel der Stadt Mün­chen. Sie beto­nen, dass Mie­ter­schutz und Quar­tiers­ma­nage­ment gegen­über ver­ant­wor­tungs­lo­sen Immo­bi­li­en­be­sit­zern und ‑fonds zu einer zukunfts­ori­en­tier­ten Stadt­pla­nung gehört.
Die SPD-Frak­ti­on bit­tet den Bür­ger­meis­ter, mitzuteilen,

  • ob bereits eine Prü­fung bzw. Ent­wür­fe für even­tu­ell not­wen­di­ge Ände­run­gen in den Ord­nun­gen der Stadt Arns­berg exis­tie­ren, um die Mög­lich­kei­ten des Geset­zes vor Ort zu nut­zen. Z.B. durch eine Wohn­raum­zweck­ent­frem­dungs­sat­zung nach dem Vor­bild Münchens?
  • ab wann eine Umset­zung erfol­gen kann?
  • wem vor Ort das Recht zur Initi­ie­rung eines Ver­fah­rens gegen säu­mi­ge Ver­mie­ter gege­ben wer­den soll?
  • wel­cher Art die Betei­li­gung der jewei­li­gen Bezirks­aus­schüs­se, des zustän­di­gen Fach­aus­schus­ses und des Rates sein wird?
  • wie eine Über­prü­fung der nun gesetz­lich fest­ge­schrie­be­nen Unter­gren­zen für Wohn­raum von neun Qua­drat­me­tern für Erwach­se­ne und sechs Qua­drat­me­tern für Kin­der vor Ort umge­setzt wer­den soll?
  • wel­che Kos­ten ver­mut­lich ent­ste­hen und wer die­se trägt?
  • ob und wenn ja, wel­che Objek­te die Stadt bereits für ein sol­ches Vor­ge­hen aus­ge­macht hat?

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