Arnsberg. Die SPD-Ratsfraktion hat in einem Schreiben an Bürgermeister Vogel die Prüfung der Umsetzung des neuen Wohnungsaufsichtsgesetzes in Arnsberg beantragt und gleich auch einen Fragenkatalog aufgestellt.
Ein Instrument gegen verantwortungslose Immobilienbesitzer
SPD-Fraktionschef Ralf Paul Bittner erläutert: „Die Landesregierung hat auf Empfehlung der Enquetekommission ‚Wohnungswirtschaftlicher Wandel und neue Finanzinvestoren auf den Wohnungsmärkten in Nordrhein- Westfalen‘ am 9. April das kommunale Wohnungsaufsichtsgesetz (WAG) beschlossen und ermöglicht Kommunen dadurch das konsequente Vorgehen gegen unhaltbare Zustände in Mietobjekten.“ Den Kommunen werde damit ein Instrument an die Hand gegeben, das konkrete Handlungsansätze und Sanktionen beinhalte – in Form von Ordnungsmaßnahmen, der Einleitung von Sanierungen im Wege der Ersatzvornahme auf Kosten des Vermieters und in letzter Konsequenz die Möglichkeit einer ‚Unbewohnbarkeitserklärung‘ in deren Folge Strafzahlungen in Höhe von bis zu 50.000 Euro pro Wohnung fällig werden.
Als Beispiel einer erfolgreichen Umsetzung dieser Instrumente nennen Bittner und Fraktionsgeschäftsführerin Elena Ségalen das Beispiel der Stadt München. Sie betonen, dass Mieterschutz und Quartiersmanagement gegenüber verantwortungslosen Immobilienbesitzern und ‑fonds zu einer zukunftsorientierten Stadtplanung gehört.
Die SPD-Fraktion bittet den Bürgermeister, mitzuteilen,
- ob bereits eine Prüfung bzw. Entwürfe für eventuell notwendige Änderungen in den Ordnungen der Stadt Arnsberg existieren, um die Möglichkeiten des Gesetzes vor Ort zu nutzen. Z.B. durch eine Wohnraumzweckentfremdungssatzung nach dem Vorbild Münchens?
- ab wann eine Umsetzung erfolgen kann?
- wem vor Ort das Recht zur Initiierung eines Verfahrens gegen säumige Vermieter gegeben werden soll?
- welcher Art die Beteiligung der jeweiligen Bezirksausschüsse, des zuständigen Fachausschusses und des Rates sein wird?
- wie eine Überprüfung der nun gesetzlich festgeschriebenen Untergrenzen für Wohnraum von neun Quadratmetern für Erwachsene und sechs Quadratmetern für Kinder vor Ort umgesetzt werden soll?
- welche Kosten vermutlich entstehen und wer diese trägt?
- ob und wenn ja, welche Objekte die Stadt bereits für ein solches Vorgehen ausgemacht hat?