Sundern. In der Sondersitzung des Rates der Stadt Sundern wurden Vorwürfe gegen den Bürgermeister bzw. Teile seiner Verwaltung bezüglich der Datenspionage auf dem Computer der ehemaligen Beigeordneten Katharina Grote gemacht. Bürgermeister Ralph Brodel gab an, die Vorwürfe prüfen zu wollen und legt am heutigen Tag das Ergebnis der internen Untersuchung aus dem Rathaus Sundern vor. Wörtlich heißt es in der Mitteilung der Stadt:
Datenspionage hat es nicht gegeben
„Die angebliche Datenspionage auf dem Computer der Beigeordneten hat es nicht gegeben. So das klare Ergebnis der umfassenden Untersuchungen, die Bürgermeister Ralph Brodel eingeleitet hat. Grund waren Verdächtigungen, die auf der letzten Ratssitzung erhoben wurden. Hier wurde vermutet, dass Mails vom Computer der Beigeordneten unerlaubt heruntergeladen wurden. „Wir haben sofort sämtliche Wege der Mails verfolgt und aufgeklärt, wann, wie, warum und mit welcher Berechtigung die Mails vom Dienstcomputer der Beigeordneten heruntergeladen wurden“, so der Bürgermeister.
Berechtigung zum Herunterladen
Grundlegend ist hierbei, dass sämtliche Computer nach der bestehenden Dienstanweisung M42 nur und ausschließlich für dienstliche Zwecke genutzt werden dürfen. Auch die private Nutzung des Mail-Accounts ist untersagt. Nach der gültigen Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) hat damit der Arbeitgeber, bei längerer Krankheit oder aus sonstigen Gründen der Abwesenheit des Arbeitnehmers, bei einem betrieblichen Erfordernis das Recht auf das Postfach zuzugreifen.
Zugriff auf Postfach
„Dies ist hier geschehen. Es ging um Mails, welche dringend benötigte Anhänge beinhalteten und von der Sekretärin der Beigeordneten, aufgrund der längeren Erkrankung der Beigeordneten heruntergeladen wurden.“ Die Untersuchung ergab außerdem, dass das Sekretariat nicht nur durch die gültige Dienstanweisung berechtigt ist, sondern auch durch zusätzliche Freigaben für die Mitarbeiter des Sekretariats. Hierbei erlauben Bürgermeister und Beigeordnete ausdrücklich und zusätzlich zu der gültigen Dienstanweisung den Zugriff auf die Postfächer.
Gültige Dienstanweisung
Im vorliegenden Fall wurden dienstliche Vorgänge der Beigeordneten am 17.03. gesucht. Da sich diese Vorgänge nicht in den Akten befanden, wurden die betreffenden Vorgänge als Anhang zu internen Mails gefunden und ausgedruckt, um weiter bearbeitet werden zu können. „Hier gibt es also keinerlei Fehlverhalten meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die diese dienstlichen Mails ausgedruckt haben. Diese wurden ja auch durch die Verwaltung veröffentlicht.“ Der Verwaltungschef erwartet jetzt eine Entschuldigung derer, die diese haltlosen Vorwürfe veröffentlicht haben, obwohl diese auch die Dienstanweisungen kennen müssten.“
Text: Stadt Sundern / Bürgermeisteramt
Eine Antwort
1. Zitat: „So das klare Ergebnis der umfassenden Untersuchungen, die Bürgermeister Ralph Brodel eingeleitet hat.“
Wer bzw. welche Institution hat denn diese umfassenden Untersuchungen durchgeführt?
Warum wird nicht der Originaltext eines solchen Untersuchungsergebnisses im Rahmen der vom Bürgermeister versprochenen Offenheit und Transparenz publiziert?
2. Zitat: „Wir haben sofort sämtliche Wege der Mails verfolgt und aufgeklärt, wann, wie, warum und mit welcher Berechtigung die Mails vom Dienstcomputer der Beigeordneten heruntergeladen wurden“.
Wer ist „Wir“?