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Bürgermeister Brodel: Keine Datenspionage auf Computer ehemaliger Beigeordneter

Sun­dern. In der Son­der­sit­zung des Rates der Stadt Sun­dern wur­den Vor­wür­fe gegen den Bür­ger­meis­ter bzw. Tei­le sei­ner Ver­wal­tung bezüg­lich der Daten­spio­na­ge auf dem Com­pu­ter der ehe­ma­li­gen Bei­geord­ne­ten Katha­ri­na Gro­te gemacht. Bür­ger­meis­ter Ralph Bro­del gab an, die Vor­wür­fe prü­fen zu wol­len und legt am heu­ti­gen Tag das Ergeb­nis der inter­nen Unter­su­chung aus dem Rat­haus Sun­dern vor. Wört­lich heißt es in der Mit­tei­lung der Stadt:

Datenspionage hat es nicht gegeben

„Die angeb­li­che Daten­spio­na­ge auf dem Com­pu­ter der Bei­geord­ne­ten hat es nicht gege­ben. So das kla­re Ergeb­nis der umfas­sen­den Unter­su­chun­gen, die Bür­ger­meis­ter Ralph Bro­del ein­ge­lei­tet hat. Grund waren Ver­däch­ti­gun­gen, die auf der letz­ten Rats­sit­zung erho­ben wur­den. Hier wur­de ver­mu­tet, dass Mails vom Com­pu­ter der Bei­geord­ne­ten uner­laubt her­un­ter­ge­la­den wur­den. „Wir haben sofort sämt­li­che Wege der Mails ver­folgt und auf­ge­klärt, wann, wie, war­um und mit wel­cher Berech­ti­gung die Mails vom Dienst­com­pu­ter der Bei­geord­ne­ten her­un­ter­ge­la­den wur­den“, so der Bürgermeister.

Berechtigung zum Herunterladen

Grund­le­gend ist hier­bei, dass sämt­li­che Com­pu­ter nach der bestehen­den Dienst­an­wei­sung M42 nur und aus­schließ­lich für dienst­li­che Zwe­cke genutzt wer­den dür­fen. Auch die pri­va­te Nut­zung des Mail-Accounts ist unter­sagt. Nach der gül­ti­gen Daten­schutz Grund­ver­ord­nung (DSGVO) hat damit der Arbeit­ge­ber, bei län­ge­rer Krank­heit oder aus sons­ti­gen Grün­den der Abwe­sen­heit des Arbeit­neh­mers, bei einem betrieb­li­chen Erfor­der­nis das Recht auf das Post­fach zuzugreifen.

Zugriff auf Postfach

„Dies ist hier gesche­hen. Es ging um Mails, wel­che drin­gend benö­tig­te Anhän­ge beinhal­te­ten und von der Sekre­tä­rin der Bei­geord­ne­ten, auf­grund der län­ge­ren Erkran­kung der Bei­geord­ne­ten her­un­ter­ge­la­den wur­den.“ Die Unter­su­chung ergab außer­dem, dass das Sekre­ta­ri­at nicht nur durch die gül­ti­ge Dienst­an­wei­sung berech­tigt ist, son­dern auch durch zusätz­li­che Frei­ga­ben für die Mit­ar­bei­ter des Sekre­ta­ri­ats. Hier­bei erlau­ben Bür­ger­meis­ter und Bei­geord­ne­te aus­drück­lich und zusätz­lich zu der gül­ti­gen Dienst­an­wei­sung den Zugriff auf die Postfächer.

Gültige Dienstanweisung

Im vor­lie­gen­den Fall wur­den dienst­li­che Vor­gän­ge der Bei­geord­ne­ten am 17.03. gesucht. Da sich die­se Vor­gän­ge nicht in den Akten befan­den, wur­den die betref­fen­den Vor­gän­ge als Anhang zu inter­nen Mails gefun­den und aus­ge­druckt, um wei­ter bear­bei­tet wer­den zu kön­nen. „Hier gibt es also kei­ner­lei Fehl­ver­hal­ten mei­ner Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter, die die­se dienst­li­chen Mails aus­ge­druckt haben. Die­se wur­den ja auch durch die Ver­wal­tung ver­öf­fent­licht.“ Der Ver­wal­tungs­chef erwar­tet jetzt eine Ent­schul­di­gung derer, die die­se halt­lo­sen Vor­wür­fe ver­öf­fent­licht haben, obwohl die­se auch die Dienst­an­wei­sun­gen ken­nen müssten.“

Text: Stadt Sun­dern / Bürgermeisteramt

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