Für die Briefwahl muss die Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt und an die Stadtverwaltung gesendet werden. Die Wahlberechtigten bekommen dann die Unterlagen zugeschickt. Die Wahlunterlagen werden je nach Wunsch nach Hause oder auch an den Urlaubsort geschickt. Der Antrag auf Briefwahl kann ab 15. April auch online unter www.arnsberg.de gestellt werden.
Direktwahl vorab in den Stadtbüros
Eine Alternative zur Briefwahl per Post ist die Direktwahl in den Stadtbüros. Dort erhält jeder Wahlberechtigte Wahlschein und Briefwahlunterlagen und kann bereits ab Mittwoch 24. April an Ort und Stelle die Briefwahl ausüben. Dies ist auch im zentralen Wahlbüro im Kurt-Schumacher-Saal im Rathaus, Rathausplatz 1 möglich. Für die Direktwahl ist neben der Wahlbenachrichtigung auch der Personalausweis oder Reisepass, bei Unionsbürgern der Identitätsausweis notwendig. Falls die Unterlagen durch eine dritte Person abgeholt werden, ist eine Vollmacht vorzulegen.
Wer seine Wahlbenachrichtigung nicht bis zum 5. Mai 2019 bekommen hat, setzt sich mit dem Wahlbüro der Stadt Arnsberg unter Tel. 02932 201‑1669 in Verbindung.










