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Wahlbenachrichtigungen für Europawahl werden verschickt

Lupo / pixelio.de
Lupo / pixelio.de

Arns­berg. Ab Don­ners­tag, 18. April, ver­schickt die Stadt­ver­wal­tung die Wahl­be­nach­rich­ti­gun­gen für die Euro­pa­wahl am 26. Mai 2019. Mit der Wahl­be­nach­rich­ti­gung kön­nen die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger am Wahl­sonn­tag direkt in ihrem Wahl­lo­kal wäh­len oder die Unter­la­gen zur Brief­wahl bean­tra­gen. Zur Euro­pa­wahl tre­ten 40 Par­tei­en und sons­ti­ge poli­ti­sche Ver­ei­ni­gun­gen in Nord­rhein-West­fa­len an; so vie­le wie nie zuvor. Der Stimm­zet­tel ist 96 Zen­ti­me­ter lang.

Immer mehr Wahllokale barrierefrei

Neben Anga­ben zum Wahl­lo­kal ist auf der Wahl­be­nach­rich­ti­gung auch zu erken­nen, ob das jewei­li­ge Wahl­lo­kal bar­rie­re­frei ist. Ein sehr gro­ßer Teil der Arns­ber­ger Wahl­lo­ka­le ist bereits bar­rie­re­frei. Um dem Wäh­ler noch mehr Bar­rie­re­frei­heit zu bie­ten, wird in Voß­win­kel nicht mehr in der Grund­schu­le gewählt, son­dern in der Voß­wink­ler Schüt­zen­hal­le. In Arns­berg ist das Wahl­lo­kal Real­schu­le Am Eich­holz aus­ge­tauscht wor­den gegen die Sekun­dar­schu­le Am Eich­holz, Feaux­weg 26.

Briefwahl auch vom Urlaubsort

Norbert Staudt / pixelio.de
(Foto: Nor­bert Staudt / pixelio.de)

Für die Brief­wahl muss die Rück­sei­te der Wahl­be­nach­rich­ti­gung aus­ge­füllt und an die Stadt­ver­wal­tung gesen­det wer­den. Die Wahl­be­rech­tig­ten bekom­men dann die Unter­la­gen zuge­schickt. Die Wahl­un­ter­la­gen wer­den je nach Wunsch nach Hau­se oder auch an den Urlaubs­ort geschickt. Der Antrag auf Brief­wahl kann ab 15. April auch online unter www.arnsberg.de gestellt werden.

Direktwahl vorab in den Stadtbüros

Eine Alter­na­ti­ve zur Brief­wahl per Post ist die Direkt­wahl in den Stadt­bü­ros. Dort erhält jeder Wahl­be­rech­tig­te Wahl­schein und Brief­wahl­un­ter­la­gen und kann bereits ab Mitt­woch 24. April an Ort und Stel­le die Brief­wahl aus­üben. Dies ist auch im zen­tra­len Wahl­bü­ro im Kurt-Schu­ma­cher-Saal im Rat­haus, Rat­haus­platz 1 mög­lich. Für die Direkt­wahl ist neben der Wahl­be­nach­rich­ti­gung auch der Per­so­nal­aus­weis oder Rei­se­pass, bei Uni­ons­bür­gern der Iden­ti­täts­aus­weis not­wen­dig. Falls die Unter­la­gen durch eine drit­te Per­son abge­holt wer­den, ist eine Voll­macht vorzulegen.

Wer sei­ne Wahl­be­nach­rich­ti­gung nicht bis zum 5. Mai 2019 bekom­men hat, setzt sich mit dem Wahl­bü­ro der Stadt Arns­berg unter Tel. 02932 201‑1669 in Verbindung.

 

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