Arnsberg. Noch bis einschließlich zum 20. Juli 2018 werden der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes H 22 „Lebensmittel-Discounter Kreuzstraße“ im Stadtbezirk Herdringen sowie der Entwurf der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes im Rathaus der Stadt Arnsberg, Rathausplatz 1, Fachdienst Stadt- und Verkehrsplanung, im Bereich von Zimmer 515 öffentlich ausgelegt.
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan sollen die Voraussetzungen für die Ansiedlung der Filiale eines Lebensmittel-Discounters an der Kreuzstraße im Herdringer Ortskern mit einer Verkaufsfläche von 799 m² geschaffen werden.
Ziel der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes, die landwirtschaftlich genutzte Flächen im Röhrtal in Müschede betrifft, ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für die geplante Erweiterung eines benachbarten Betriebs der Hygienepapierherstellung.
Vom 25. Juni. bis zum einschließlich 27. Juli 2018 wird die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 5. Änderung des Bebauungsplanes NH 1 „Binnerfeld“ im Stadtbezirk Neheim ebenfalls im Bereich von Zimmer 515 im Rathaus erfolgen. Mit diesem Änderungsverfahrens wird beabsichtigt, die räumliche Zuordnung von Stellplätzen, Carports und Garagen planungsrechtlich zu steuern und diese im überwiegenden Teil des betreffenden Gebietes in den nicht überbaubaren Grundstücksflächen auszuschließen, um die dieses Wohngebiet prägende Freibereiche zu schützen.