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Offenlegung von Bauleitplanentwürfen

Arns­berg. Noch bis ein­schließ­lich zum 20. Juli 2018 wer­den der Ent­wurf des vor­ha­ben­be­zo­ge­nen Bebau­ungs­pla­nes H 22 „Lebens­mit­tel-Dis­coun­ter Kreuz­stra­ße“ im Stadt­be­zirk Her­drin­gen sowie der Ent­wurf der 18. Ände­rung des Flä­chen­nut­zungs­pla­nes im Rat­haus der Stadt Arns­berg, Rat­haus­platz 1, Fach­dienst Stadt- und Ver­kehrs­pla­nung, im Bereich von Zim­mer 515 öffent­lich ausgelegt.

Mit dem vor­ha­ben­be­zo­ge­nen Bebau­ungs­plan sol­len die Vor­aus­set­zun­gen für die Ansied­lung der Filia­le eines Lebens­mit­tel-Dis­coun­ters an der Kreuz­stra­ße im Her­drin­ger Orts­kern mit einer Ver­kaufs­flä­che von 799 m² geschaf­fen werden.

Ziel der 18. Ände­rung des Flä­chen­nut­zungs­pla­nes, die land­wirt­schaft­lich genutz­te Flä­chen im Röhr­tal in Müsche­de betrifft, ist die Schaf­fung der pla­nungs­recht­li­chen Grund­la­ge für die geplan­te Erwei­te­rung eines benach­bar­ten Betriebs der Hygienepapierherstellung.

Vom 25. Juni. bis zum ein­schließ­lich 27. Juli 2018 wird die öffent­li­che Aus­le­gung des Ent­wurfs der 5. Ände­rung des Bebau­ungs­pla­nes NH 1 „Bin­ner­feld“ im Stadt­be­zirk Neheim eben­falls im Bereich von Zim­mer 515 im Rat­haus erfol­gen. Mit die­sem Ände­rungs­ver­fah­rens wird beab­sich­tigt, die räum­li­che Zuord­nung von Stell­plät­zen, Car­ports und Gara­gen pla­nungs­recht­lich zu steu­ern und die­se im über­wie­gen­den Teil des betref­fen­den Gebie­tes in den nicht über­bau­ba­ren Grund­stücks­flä­chen aus­zu­schlie­ßen, um die die­ses Wohn­ge­biet prä­gen­de Frei­be­rei­che zu schützen.

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