Neheim. Auf einem städtischen Waldgrundstück an der oberen Engelbertstraße sollen fünf neue Eigenheime entstehen. Der Bezirksausschuss Neheim hat eine entsprechende Änderung des Bebauungsplans NH 7 „Rusch“ auf den Weg gebracht.
„Optimierung städtischer Waldflächen“
Im Haushaltssanierungskonzept der Stadt Arnsberg gibt es den Punkt „Optimierung der städtischen Waldflächen“, der auch neue Nutzungen für kleine nur unwirtschaftlich zu bewirtschaftende Waldflächen vorsieht. Mit der Umwandlung des Waldstreifens im Rusch versprechen sich die Stadtplaner gleich drei Vorteile. Zum einen entlaste neben den eingesparten Bewirtschaftungskosten auch die Erlöse aus den Grundstücksverkäufen den Haushalt und führen so zu geringeren Kreditaufnahmen und damit zu niedrigeren Zins – und Tilgungsbelastungen. Die Förderung einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung ohne Neuinanspruchnahme von Flächen im Außenraum und die Aktivierung einer innenstadtnahen Baufläche in integrierter Lage mit guter Anbindung zum ÖPNV und zur öffentlichen Versorgung und sozialen Infrastruktur hätten positive Auswirkungen auf Freiraum- und Klimaschutz und Bewältigung des Demografischen Wandels.
Maßstäblichkeit und Passivhausstandard
Die Stadt könne hier fünf interessante und bereits fertig erschlossene Grundstücke in guter Lage an den Markt bringen, die mit der Möglichkeit der Eigentumsbildung auch eine gute Ergänzung zu dem in Luftlinie nicht weit entfernten Bauvorhaben der Genossenschaft im Bereich Müggenberg seien, sagt Stadtplaner Thomas Vielhaber. Nach den Vorstellungen soll hier energieeffizientes Bauen, möglichst mit Passivhausstandard, gefördert werden. Im Bebauungsplan solle auch festgelegt werden, dass die Baukörper die Maßstäblichkeit nicht sprengen dürfen. Gerne würde der Planer hier auch eine in sich geschlossene städtebaulich hochwertige Baugruppe sehen, wie sie jüngst auf Bergheim verwirklicht worden sei. Das gesamte Baugebiet hat eine Fläche von 3200 Quadratmetern. Die Grundstücksgrößen variieren zwischen 560 und 720 Quadratmetern. Die zulässige Höhe der Bebauung soll auf maximal zwei Geschosse mit einer Firsthöhe von elf Metern begrenzt werden.
Bürger können demnächst in einem frühzeitigen Beteiligungsverfahren und nochmals voraussichtlich im Herbst 2014 während einer einmonatigen Auslegungsfrist des Plans ihre Anregungen und Bedenken vorbringen.