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Fünf attraktive Bauplätze im Rusch

Im Rusch sollen direkt an der Engelbertstraße auf einem städtischen Waldgrundstück fünf Bauplätze für Eigenheime entstehen. (Foto: oe)
Im Rusch sol­len direkt an der Engel­bert­stra­ße auf einem städ­ti­schen Wald­grund­stück fünf Bau­plät­ze für Eigen­hei­me ent­ste­hen. (Foto: oe)

Neheim. Auf einem städ­ti­schen Wald­grund­stück an der obe­ren Engel­bert­stra­ße sol­len fünf neue Eigen­hei­me ent­ste­hen. Der Bezirks­aus­schuss Neheim hat eine ent­spre­chen­de Ände­rung des Bebau­ungs­plans NH 7 „Rusch“ auf den Weg gebracht.

„Optimierung städtischer Waldflächen“

Im Haus­halts­sa­nie­rungs­kon­zept der Stadt Arns­berg gibt es den Punkt „Opti­mie­rung der städ­ti­schen Wald­flä­chen“, der auch neue Nut­zun­gen für klei­ne nur unwirt­schaft­lich zu bewirt­schaf­ten­de Wald­flä­chen vor­sieht. Mit der Umwand­lung des Wald­strei­fens im Rusch ver­spre­chen sich die Stadt­pla­ner gleich drei Vor­tei­le. Zum einen ent­las­te neben den ein­ge­spar­ten Bewirt­schaf­tungs­kos­ten auch die Erlö­se aus den Grund­stücks­ver­käu­fen den Haus­halt und füh­ren so zu gerin­ge­ren Kre­dit­auf­nah­men und damit zu nied­ri­ge­ren Zins – und Til­gungs­be­las­tun­gen. Die För­de­rung einer nach­hal­ti­gen Sied­lungs­ent­wick­lung ohne Neu­in­an­spruch­nah­me von Flä­chen im Außen­raum und die Akti­vie­rung einer innen­stadt­na­hen Bau­flä­che in inte­grier­ter Lage mit guter Anbin­dung zum ÖPNV und zur öffent­li­chen Ver­sor­gung und sozia­len Infra­struk­tur hät­ten posi­ti­ve Aus­wir­kun­gen auf Frei­raum- und Kli­ma­schutz und Bewäl­ti­gung des Demo­gra­fi­schen Wandels.

Maßstäblichkeit und Passivhausstandard

Die Stadt kön­ne hier fünf inter­es­san­te und bereits fer­tig erschlos­se­ne Grund­stü­cke in guter Lage an den Markt brin­gen, die mit der Mög­lich­keit der Eigen­tums­bil­dung auch eine gute Ergän­zung zu dem in Luft­li­nie nicht weit ent­fern­ten Bau­vor­ha­ben der Genos­sen­schaft im Bereich Müg­gen­berg sei­en, sagt Stadt­pla­ner Tho­mas Viel­ha­ber. Nach den Vor­stel­lun­gen soll hier ener­gie­ef­fi­zi­en­tes Bau­en, mög­lichst mit Pas­siv­h­aus­stan­dard, geför­dert wer­den. Im Bebau­ungs­plan sol­le auch fest­ge­legt wer­den, dass die Bau­kör­per die Maß­stäb­lich­keit nicht spren­gen dür­fen. Ger­ne wür­de der Pla­ner hier auch eine in sich geschlos­se­ne städ­te­bau­lich hoch­wer­ti­ge Bau­grup­pe sehen, wie sie jüngst auf Berg­heim ver­wirk­licht wor­den sei. Das gesam­te Bau­ge­biet hat eine Flä­che von 3200 Qua­drat­me­tern. Die Grund­stücks­grö­ßen vari­ie­ren zwi­schen 560 und 720 Qua­drat­me­tern. Die zuläs­si­ge Höhe der Bebau­ung soll auf maxi­mal zwei Geschos­se mit einer First­hö­he von elf Metern begrenzt werden.
Bür­ger kön­nen dem­nächst in einem früh­zei­ti­gen Betei­li­gungs­ver­fah­ren und noch­mals vor­aus­sicht­lich im Herbst 2014 wäh­rend einer ein­mo­na­ti­gen Aus­le­gungs­frist des Plans ihre Anre­gun­gen und Beden­ken vorbringen.

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