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Leserbrief: Bei Beigeordnetenwahl Spardruck bedenken

Sun­dern. Zur Dis­kus­si­on und Beschluss­fas­sung zur Wahl eines neu­en bei­geord­ne­ten in der jüngs­ten Haupt- und Finnz­aus­schuss­sit­zung erreich­te die Redak­ti­on fol­gen­der Leserbrief:

Sachverstand, Engagement, Lebenserfahrung und langjährige Berufserfahrung sollte es sein

Leser­brie­fe müs­sen nicht der Mei­nung der Redak­ti­on ent­spre­chen, die sich das Recht auf Kür­zung vorbehält.(Foto. S. Hof­schlae­ger / pixelio.de)

In der, im Haupt­aus­schuss in der ver­gan­ge­nen Woche dis­ku­tier­ten Bera­tungs­vor­la­ge heißt es, dass ein neu­er Bei­geord­ne­ter „Min­des­tens die Befä­hi­gung für die Lauf­bahn des geho­be­nen all­ge­mei­nen Ver­wal­tungs­diens­tes“ auf­wei­sen muss. Die­ses ist auch in § 71, Absatz 3 der Gemein­de­ord­nung so for­mu­liert. Eine For­de­rung nach der Beset­zung durch einen Voll­ju­ris­ten ist für Städ­te in der Grö­ßen­ord­nung von Sun­dern nicht in der Gemein­de­ord­nung enthalten.
Unter dem Aspekt, dass sich Kom­mu­nen viel­fa­chen Rechts­bei­stand bei über­ge­ord­ne­ten Behör­den und dem Städ­te- und Gemein­de­bund ein­ho­len kön­nen, erschließt sich mir die For­de­rung der Bür­ger für Sun­dern und der CDU, für die Posi­ti­on des Bei­geord­ne­ten nur einen Juris­ten ein­zu­stel­len, nicht. Dar­über hin­aus ist in meh­re­ren Kom­men­ta­ren zur Gemein­de­ord­nung fest­ge­stellt wor­den, dass eine Stel­len­aus­schrei­bung mit die­ser Aus­sa­ge und Ein­schrän­kung, viel­fach zu Kla­gen geführt hat, da eine Per­so­nen­grup­pe, die die Befä­hi­gung nach der Gemein­de­ord­nung besitzt, von einer Bewer­bung aus­ge­schlos­sen würde.
Kön­nen / wol­len wir uns auf die­ser Posi­ti­on einen zusätz­li­chen Bei­geord­ne­ten in der Besol­dungs­grup­pe A15 leis­ten? Geht es nicht auch durch einen enga­gie­ren, sach­kun­di­gen, mit lang­jäh­ri­ger Berufs- und Lebens­er­fah­rung aus­ge­stat­te­ten Fach­be­reichs­lei­ter aus der Ver­wal­tung? Ich den­ke ja!
Wenn als Maß­stab der rechts­an­walt­li­chen Bera­tungs­kos­ten das jetzt lau­fen­de Jahr genom­men wird – bis Ende August wur­den nur ca. 4000 € (etwa 9 % des Haus­halts­an­sat­zes) aus­ge­ge­ben – soll­ten wir uns einen zusätz­li­chen Mit­ar­bei­ter / Juris­ten in der Besol­dungs­grup­pe A15 wohl sparen!
Unter dem Ein­druck des unge­heu­ren Spar­drucks, der auf der Stadt liegt, soll­ten die antrags­stel­len­den Frak­tio­nen die­ses noch ein­mal bedenken.

Klaus Plüm­per, Hachen

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