Für Diensthunde gibt es keine Kreisgrenzen

Mit die­sem Zusam­men­schluss wol­len die Dienst­hun­de­füh­rer der vier Krei­se noch enger zusam­men­ar­bei­ten. Der Ankauf neu­er Hun­de, die erfor­der­li­chen Trai­nings­ma­te­ria­li­en, anste­hen­de Dienst­rei­sen sowie Leis­tungs­be­rich­te wer­den nun mit­ein­an­der abge­stimmt und unter­ein­an­der koordiniert.
Tenor der betei­lig­ten Prot­ago­nis­ten: Es gibt bei der Unter­stüt­zung der Poli­zis­ten der vier Krei­se durch ihre Dienst­hun­de­füh­rer mit Dienst­hun­den unter­ein­an­der kei­ne Gren­zen, denn das gemein­sa­me Ziel ist und bleibt die Fest­nah­me von poten­ti­el­len Straftätern.

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