
Fünf Fragen
Die FDP-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen in der nächsten Sitzung des haupt- und Finanzausschusses:
- Wie viele Beitreibungsverfahren wurden in den Jahren 2013, 2014,2015 und in 2016 durchgeführt?
- Wie viel Geld erhält die Stadt Arnsberg für das Eintreiben des Rundfunkbeitrags pro Fall?
- Deckt dieser Betrag die Kosten und Auslagen, die unserer Kommune entstehen?
- Wenn dieser Betrag nicht auskömmlich ist, wie hoch müsste die Pauschale sein?
- Wie bewertet die Stadtverwaltung die Aufgabe, für den WDR Inkassodienstleistungen zu erbringen?
Grundlage Staatsvertrag
In der Antragsbegründung schreibt die FDP: Monatlich sind 17,50 € für jede Wohnung und Betriebsstätte an den ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice (früher: GEZ) zu entrichten. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten müssen ihre Forderung bei säumigen Beitragszahlern nicht einklagen, sondern machen sie per Bescheid geltend. Der säumige Zahler wird vom ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice in einem mehrstufigen Mahnverfahren an seine Zahlungspflicht erinnert. Bleibt die erwartete Zahlungsbereitschaft aus, erfolgt die Zwangsvollstreckung. Weil der WDR über keine Vollstreckungskräfte verfügt, wird die Angelegenheit an die für den säumigen Zahler zuständige Kommune weitergeleitet. Grundlage ist dabei der Paragraph 10 (6) des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags.










Eine Antwort
Es muss sich etwas ändern, den Rundfunkbeiträge pro Haushalt ist nicht ok.
Und das Ordnungsamt Zum Eitreiben von Gebühren Schon gar nicht