Silvesterfeuerwerk: Sicherheit hat Vorrang

„Feu­er­werks­kör­per ohne Zulas­sung sind tabu! Das Abbren­nen der­ar­ti­ger Feu­er­werks­kör­per birgt das Risi­ko von schwers­ten Ver­let­zun­gen“, warnt daher Klaus Dreis­bach von der Bezirks­re­gie­rung Arns­berg. Die Exper­ten raten, nur sol­che Feu­er­werks­kör­per zu kau­fen, die mit einem CE-Zei­chen ver­se­hen sind und über eine Zulas­sungs­num­mer der Bun­des­an­stalt für Mate­ri­al­prü­fung (BAM), bei­spiels­wei­se BAM-F2-0001 oder 0589-F2-0001 ver­fü­gen. Die Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­cher soll­ten die Gebrauchs­an­wei­sung der Feu­er­werks­kör­per unbe­dingt beach­ten und vor allem kei­ne „Expe­ri­men­te“ oder Mut­pro­ben eingehen.

Kategorie 2 erst ab 18

„Feu­er­werks­kör­per der Kate­go­rie 2 gehö­ren nicht in die Hän­de von Kin­dern, son­dern dür­fen aus­schließ­lich an Per­so­nen über 18 Jah­re abge­ge­ben wer­den. Auch das Feu­er­werk der Kate­go­rie 1 darf nur an Per­so­nen ab 12 Jah­re ver­kauft wer­den“, so Klaus Dreis­bach. Für den Gebrauch von so genann­ten Mehr­schuss­bat­te­rien geben die Exper­ten eben­falls Tipps: Sie müs­sen näm­lich so auf­ge­stellt wer­den, dass sie nicht umfal­len kön­nen. „Ein­mal ange­zün­det, las­sen sie sich nicht mehr stop­pen. Beson­ders gefähr­lich ist das Auf­sam­meln nicht explo­dier­ter Böl­ler. Hier sind die Zünd­schnü­re meist kom­plett abge­brannt, sodass ein wei­te­rer Zünd­ver­such meist zur sofor­ti­gen Explo­si­on führt.“

  • Händ­ler, die Fra­gen zur Auf­be­wah­rung oder zum Ver­kauf von Sil­ves­ter­feu­er­werk haben, steht die Bezirks­re­gie­rung Arns­berg unter 02931 820 zur Verfügung.
  • Wei­te­re Infor­ma­tio­nen gibt es auch im Inter­net unter www.arbeitsschutz.nrw.de oder unter www.komnet.nrw.de

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