Arnsberg. Damit das Silvesterfeuerwerk ein farbenfrohes und sicheres Event zum Jahreswechsel wird, gibt die Bezirksregierung Arnsberg wichtige Tipps für den Verkauf und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern: Nur in der Zeit vom 29. bis zum 31. Dezember ist der Verkauf der begehrten Feuerwerkskörper erlaubt. Abgebrannt werden dürfen sie nur am 31. Dezember und am 1. Januar. Wichtig ist, die Sicherheitshinweise zu beachten, so dass es in der Silvesternacht keine Unfälle durch Böller, Kracher und Co. gibt.
Feuerwerkskörper ohne Zulassung sind tabu!
„Feuerwerkskörper ohne Zulassung sind tabu! Das Abbrennen derartiger Feuerwerkskörper birgt das Risiko von schwersten Verletzungen“, warnt daher Klaus Dreisbach von der Bezirksregierung Arnsberg. Die Experten raten, nur solche Feuerwerkskörper zu kaufen, die mit einem CE-Zeichen versehen sind und über eine Zulassungsnummer der Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM), beispielsweise BAM-F2-0001 oder 0589-F2-0001 verfügen. Die Verbraucherinnen und Verbraucher sollten die Gebrauchsanweisung der Feuerwerkskörper unbedingt beachten und vor allem keine „Experimente“ oder Mutproben eingehen.
Kategorie 2 erst ab 18
„Feuerwerkskörper der Kategorie 2 gehören nicht in die Hände von Kindern, sondern dürfen ausschließlich an Personen über 18 Jahre abgegeben werden. Auch das Feuerwerk der Kategorie 1 darf nur an Personen ab 12 Jahre verkauft werden“, so Klaus Dreisbach. Für den Gebrauch von so genannten Mehrschussbatterien geben die Experten ebenfalls Tipps: Sie müssen nämlich so aufgestellt werden, dass sie nicht umfallen können. „Einmal angezündet, lassen sie sich nicht mehr stoppen. Besonders gefährlich ist das Aufsammeln nicht explodierter Böller. Hier sind die Zündschnüre meist komplett abgebrannt, sodass ein weiterer Zündversuch meist zur sofortigen Explosion führt.“
- Händler, die Fragen zur Aufbewahrung oder zum Verkauf von Silvesterfeuerwerk haben, steht die Bezirksregierung Arnsberg unter 02931 820 zur Verfügung.
- Weitere Informationen gibt es auch im Internet unter www.arbeitsschutz.nrw.de oder unter www.komnet.nrw.de