Arnsberg. „Die finanzielle Situation der Stadt Arnsberg bleibt angespannt!“, sagte Kämmerer Peter Bannes bei seinem aktuellen Bericht zur Finanzlage der Stadt in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, fügte allerdings auch ein „Aber“ hinzu: „Finanzielle Entlastungen für die Kommunen sind angekündigt!“ Ganz unangekündigt macht dem Kämmerer aber auch eine alte Deponie neue Sorgen.
Hoffen auf Geldsegen aus Berlin
Bannes nannte den Politikern vier offene Bereiche: Abschreibungen für abgegebene Ortsdurchfahrten und auf- oder abgestufte Straßen, Pensions- und Beihilferückstellungen, Rückstellungen und Verbindlichkeiten für Derivategeschäfte sowie eine Rückstellung für Altlasten. Vor allem der vierte Punkt war neu. Es handelt sich, so Bannes„ um „ein Schätzchen aus der Vergangenheit“. An der Straße nach Voßwinkel in Höhe des Gewerbegebiets Bergheim liegt eine alte Deponie. Auf der sogenannten Neuwa-Kippe haben einst Neheimer Firmen ihre Abfälle deponiert. Probebohrungen hätten hier, so der Kämmerer , „Dinge zu Tage gefördert, die man nicht so gerne findet“. Jetzt seien weitere Bohrungen erforderlich. Möglicherweise handele es sich „um einen dicken Brocken mit Kosten im sechs- oder sogar siebenstelligen Bereich“.
Bei Prozess gegen WestLB geht es um rund 14 Millionen Euro
Auf Antrag der AfD-Fraktion, die von hochspekulativen Geschäften zu lasten des Steuerzahlers spricht, ist Peter Bannes auch ausführlich auf die Derivatgeschäfte mit Schweizer Franken eingegangen, die die Stadt zwischen 2001 und 2011 mit der WestLB abgeschlossen hat, wobei er zunächst klarstellte, dass die Stadt keinerlei Kredite in Schweizer Franken aufgenommen hat und deshalb von der Wechselkursfreigabe des Franken im Januar dieses Jahres nicht direkt betroffen war. „Nicht neu“, so Bannes, sei es, dass die Stadt Arnsberg bei bereits abgelaufenen Geschäften mit „Currency Swaps“ in Schweizer Franken einen Verlust von 6,6 Millionen Euro gemacht habe. Bei fünf noch laufenden Geschäften seien weitere Verluste möglich, die nach aktueller Bewertung bei 7,4 Millionen Euro liegen könnten. Die Stadt habe Risikovorsorge betrieben und entsprechende Rückstellungen gebildet. Ob die Verluste tatsächlich eintreten, „kommt darauf an, ob wir das laufende Verfahren gewinnen oder nicht“.
Viele Kommunen warten auf erstes Urteil des BGH
Die Stadt habe bereits 2011 jede Zahlung eingestellt und 2012 – wie viele andere Kommunen auch – Klage gegen die WestLB wegen Verletzung der Beratungspflicht eingereicht. Im Arnsberger Verfahren hat es noch keine Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf gegeben. Andere Kommunen haben in erster und teils auch zweiter Instanz gewonnen und jetzt wird allgemein auf das erste höchstinstanzliche Urteil beim Bundesgerichtshof gewartet. Auf die Frage aus der Politik, wann das denn komme, antwortete Bannes: „Wir hoffen, noch in diesem Jahr.“ Justitiar Jörg Freitag ergänzte, eine Entscheidung sei bereits angekündigt gewesen, doch dann habe es beim BGH einen Senatswechsel gegeben.
Kämmerer Bannes erinnerte auch daran, dass er bei seinem Amtsantritt im September 2011 die Zusage gemacht habe, keine neuen Derivategeschäfte abzuschließen. Dabei werde es bleiben, so lange das Verfahren läuft. Danach werde er, wenn nicht ohnehin neue Regelungen seitens des Landes getroffen werden, solche Entscheidungen in die Hand des Rates legen.










