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Freie Schule Langscheid: Vertrag mit Stadt ist ausgehandelt

Lang­scheid. Die Freie Schu­le am See in Lang­scheid rückt näher. Die Koope­ra­ti­ons­ver­ein­ba­rung zwi­schen dem vor­aus­sicht­lich künf­ti­gen Schul­trä­ger, dem Sozi­al­werk für Bil­dung und Jugend gGmbH und der Stadt Sun­dern, eine der bei­den zen­tra­len Vor­aus­set­zun­gen für die Über­las­sung von Schu­le und Sport­hal­le durch die Stadt an den För­der­ver­ein Freie Schu­le am See e. V., ist fer­tig aus­ge­han­delt und soll am 29. Janu­ar unter­zeich­net wer­den. Zuvor wer­den die Poli­ti­ker im Haupt- und Finanz­aus­schuss die Gele­gen­heit haben, die­se Ver­ein­ba­rung „zur Kennt­nis zu nehmen“.

Forderungen der Politik in Vertrag eingebaut

2013.12.11.Sundern.LogoDie Ver­wal­tung habe in den Ver­hand­lun­gen mit dem wahr­schein­li­chen künf­ti­gen Schul­trä­ger die von den Fach­aus­schüs­sen bera­te­nen und beschlos­se­nen Bedin­gun­gen und Erwar­tun­gen berück­sich­tigt, heißt es in der Aus­schuss­vor­la­ge. Fol­gen­de wesent­li­che Rege­lun­gen sei­en Inhalt des Vertrages:

  • Aus­tausch erfor­der­li­cher Daten für die Schul­ent­wick­lungs­pla­nung und für ande­re Auf­ga­ben der Stadt Sun­dern als Schulträger.
  • Ein­füh­rung einer Belas­tungs­gren­ze von max. 50 Euro monat­lich für die Familien.
  • Ein­füh­rung eines Soli­dar­fonds für Fami­li­en, die öffent­lich unter­stützt werden.
  • Ver­ein­ba­rung, dass alle Schü­le­rin­nen und Schü­ler aus dem Orts­teil Lang­scheid vor­ran­gig auf­ge­nom­men werden.
  • Ver­ein­ba­rung einer grund­sätz­li­chen Höchst­gren­ze von 80 Schü­le­rin­nen und Schü­ler aus dem Stadtgebiet
    Sun­dern. Aus­nah­men bedür­fen der Zustim­mung der Stadt Sundern.
  • Ver­ein­ba­rung, dass auch Kin­der mit son­der­päd­ago­gi­schem Unter­stüt­zungs­be­darf auf­ge­nom­men werden.
  • Ver­ein­ba­rung, dass Schü­le­rin­nen und Schü­ler aus ande­ren Orts­tei­len der Stadt Sun­dern nur auf­ge­nom­men wer­den, wenn die Stadt Sun­dern die­ser Auf­nah­me zustimmt, und wenn dadurch weder der Bestand einer ande­ren Grund­schu­le noch die Bil­dung einer Ein­gangs­klas­se gefähr­det wird.
  • Schaf­fung eines Ange­bo­tes der offe­nen Ganz­tags­be­treu­ung bis 16 Uhr, im Bedarfs­fall bis 17 Uhr, mit Bei­trags­staf­fe­lun­gen, die sich an den OGS-Bei­trä­gen der Stadt Sun­dern orientieren.

Rückübertragungsrecht bei Vertragsverstößen

Im Ver­trags­ent­wurf wur­de außer­dem eine Rege­lung ver­ein­bart, die es der Stadt Sun­dern ermög­licht, den Ver­trag zu kün­di­gen, wenn der Schul­trä­ger wie­der­holt gegen Ver­trags­re­ge­lun­gen ver­sto­ßen soll­te. Ent­spre­chend dem Beschluss des Rates sei beab­sich­tigt, im noch zu schlie­ßen­den Über­las­sungs­ver­trag eine schuld­recht­li­che Rege­lung zu ver­ein­ba­ren, durch die in die­sem Fall ein Rück­über­tra­gungs­recht des Grund­stücks und der Gebäu­de zu Guns­ten der Stadt Sun­dern bestehe.

Betriebsantrag bei Bezirksregierung ist gestellt

Über die Grund­stück­über­tra­gung wird der Rat geson­dert ent­schei­den. Zwei­te Vor­be­din­gung für die­se Über­tra­gung ist neben der Koope­ra­ti­ons­ver­ein­ba­rung, dass die Bezirks­re­gie­rung Arns­berg den Betrieb der Ersatz­schu­le geneh­migt. Der För­der­ver­ein Freie Schu­le am See e.V. und die Sozi­al­werk für Bil­dung und Jugend gGmbH haben am 15. Dezem­ber 2014 ihren Antrag zum Betrieb einer pri­va­ten Ersatz­schu­le in Sun­dern-Lang­scheid bei der Bezirks­re­gie­rung Arns­berg eingereicht.

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