Wirtschaft und Politik geben Gas bei Ausbildung junger Flüchtlinge

Arns­berg.  „Jetzt geben wir Gas“, sag­te IHK-Che­fin Ilo­na Lan­ge, als sie ihre Unter­schrift unter die Koope­ra­ti­ons­ver­ein­ba­rung setz­te, die ihr Hand­werks­kam­mer-Kol­le­ge Mein­olf Nie­mand als ein Leucht­turm­pro­jekt bezeich­ne­te, das es in die­ser Kon­stel­la­ti­on in Nord­rhein-West­fa­len noch nicht gebe. Auch Land­rat Dr. Karl Schnei­der für den Hoch­sauer­land­kreis und Käm­me­rer Peter Ban­nes setz­ten ihre Unter­schrift unter das Papier, das die Rah­men­be­din­gun­gen für die Aus­bil­dung von jun­gen Flücht­lin­gen ohne gesi­cher­ten Auf­ent­halts­sta­tus regelt und erleich­tert. „Ein wich­ti­ger Bau­stein des Inte­gra­ti­ons­kon­zepts also,“ so Bannes.

Duldung während der Ausbildung

„Wir geben den jun­gen Leu­ten eine Blei­be­per­spek­ti­ve und knüp­fen dabei an das erfolg­rei­che Modell der dua­len Aus­bil­dung an,“ sag­te der Land­rat. Zur Gesamt­be­trach­ung gehö­re aber auch, dass die Sozi­al­kas­sen ent­las­tet und die Nach­wuchs­pro­ble­me der Wirt­schaft gemil­dert wer­den sol­len. In einer frei­wil­li­gen Selbst­ver­pflich­tung machen die Unter­zeich­ner aus einer Kann-Bestim­mung eine Soll-Bestim­mung. Jun­ge Flücht­lin­ge ohne gesi­cher­ten Auf­ent­halts­sta­tus kön­nen eine Aus­bil­dung auf­neh­men und bekom­men eine Dul­dung bis zum Abschluss der Aus­bil­dung. Aller­dings, so der Land­rat, müss­ten zuvor die Iden­ti­tät geklärt und die Pass­an­ge­le­gen­hei­ten gere­gelt sein. Zudem gilt die Rege­lung nicht für Staats­an­ge­hö­ri­ge siche­rer Dritt­staa­ten – dazu gehö­ren Bal­kan­län­der wie Alba­ni­en, Bos­ni­en, Koso­vo, Maze­do­ni­en und Ser­bi­en, aber auch Kenia oder Sene­gal. „Wir kön­nen die Rege­lung nicht auf die gan­ze Welt aus­wei­ten,“ so Schnei­der, der für Kriegs­flücht­lin­ge auch die Per­spek­ti­ve sieht, gut aus­ge­bil­det in ihre Hei­mat zurück­zu­keh­ren, wenn dort wie­der Frie­den einkehrt.

Etwa 80 bis 90 Betroffene in Arnsberg

Auch nach Abschluss der Aus­bil­dung kön­nen die jun­gen Leu­te eine wei­te­re Auf­ent­halts­er­laub­nis „für qua­li­fi­zier­te Gedul­de­te“ erhal­ten, wenn sie wei­ter im erlern­ten Beruf arbei­ten, damit ihren Lebens­un­ter­halt sichern kön­nen und nicht vor­be­straft sind. Etwa 80 bis 90 Jugend­li­che könn­ten es in der Stadt Arns­berg sein, die von die­ser „guten neu­en Mög­lich­keit“ pro­fi­tie­ren könn­ten, schätzt der Stadt­käm­me­rer. Kreis­weit sei­en es sicher über 300, so der Land­rat. Ilo­na Lan­ge berich­te­te von einer gro­ßen Bereit­schaft in den hei­mi­schen Indus­trie­un­ter­neh­men, jun­ge Flücht­lin­ge auf­zu­neh­men und aus­zu­bil­den. Die Bereit­schaft umfas­se auch eine auf­wän­di­ge 1:1‑Betreuung für die ers­te Zeit, denn die jun­gen Leu­te müss­ten sicher zunächst an die Hand genom­men wer­den. Auch Mein­olf Nie­mand berich­te­te vom Bedarf in den Hand­werks­be­trie­ben, sieht in der Aus­bil­dung den Schlüs­sel zum Erfolg. Dr. Karl Schnei­der bezeich­net die Ver­ein­ba­rung als ein Zei­chen der Ent­bü­ro­kra­ti­sie­rung, Ilo­na Lan­ge als einen Bei­trag zu Trans­pa­renz und Klar­heit. Und alle Unter­zeich­ner hof­fen gemein­sam, dass es lan­des­weit eine Lösung gibt, die es ermög­licht, bald auch die Alters­grup­pe zwi­schen 21 und 25 Jah­re einzubeziehen.

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