Zweite Einbürgerungsfeier in der Stadt Arnsberg für 71 weitere neue Staatsbürger

Bür­ger­meis­ter Ralf Paul Bitt­ner gra­tu­lier­te im Bei­sein von Mit­ar­bei­ten­den des Fach­diens­tes Inte­gra­ti­on und Zuwan­de­rung bereits zum zwei­ten Mal in die­sem Jahr den neu­en deut­schen Staats­an­ge­hö­ri­gen, die mit der Ver­lei­hung der Urkun­de im Rit­ter­saal des Alten Rat­hau­ses in Arns­berg ein­ge­bür­gert wur­den. (Foto: Stadt Arnsberg)

Arns­berg. Die Stadt Arns­berg hat jetzt ihre zwei­te Ein­bür­ge­rungs­fei­er in die­sem Jahr began­gen. Im Rit­ter­saal des Alten Rat­hau­ses über­gab dazu erneut Bür­ger­meis­ter Ralf Paul Bitt­ner die Urkun­den an 71 Per­so­nen, die mit der Über­ga­be zu deut­schen Staatsbürger:innen wur­den. Durch die Refor­mie­rung des Staats­bür­ger­schafts­rechts im Juni 2024, das u.a. eine ver­kürz­te Ein­bür­ge­rungs­frist bei Vor­lie­gen bestimm­ter Vor­aus­set­zun­gen bereits nach fünf Jah­ren sowie die Bei­be­hal­tung einer wei­te­ren Staats­bür­ger­schaft ermög­licht, gibt es auch in der Stadt Arns­berg ein ver­stärk­tes Inter­es­se an Einbürgerungen.

Verstärktes Interesse an Einbürgerungen

„Am heu­ti­gen Tag fei­ern Sie nicht nur den Erwerb der deut­schen Staats­bür­ger­schaft, son­dern den Beginn eines neu­en Kapi­tels in Ihrem Leben. Sie haben sich bewusst dazu ent­schie­den, die­sen Schritt zu gehen und viel dafür getan. Heu­te ern­ten Sie die Früch­te Ihres Erfol­ges mit der Aus­hän­di­gung der Urkun­de und dem Erwerb der deut­schen Staats­an­ge­hö­rig­keit“, sag­te der Arns­ber­ger Bür­ger­meis­ter Ralf Paul Bitt­ner in sei­nem Gruß­wort zur Fei­er. Er wies fer­ner dar­auf hin, dass die Stadt Arns­berg von der Viel­falt und dem gesell­schaft­li­chen Zusam­men­halt geprägt sei. Im pri­va­ten wie im beruf­li­chen Kon­text sowie in Schu­len oder Ver­ei­nen kom­me es stets zu einem inter­re­li­giö­sen Aus­tausch, der das Zusam­men­le­ben berei­che­re. „Ihre Ent­schei­dung, die deut­sche Staats­bür­ger­schaft anzu­neh­men ist auch Aus­druck Ihrer Ver­bun­den­heit und Zuge­hö­rig­keit zu unse­rem Land und unse­rer Stadt Arns­berg, was mich beson­ders freut“, so Bür­ger­meis­ter Bitt­ner weiter.

Verbundenheit und Zugehörigkeit

Der Über­ga­be der Urkun­den an die Bewerber:innen um die deut­sche Staats­bür­ger­schaft gin­gen die gestell­ten Ein­bür­ge­rungs­an­trä­ge vor­aus, die in einem Zeit­raum von 2022 bis 2025 an die Stadt Arns­berg gerich­tet wur­den. Die Ein­bür­ge­run­gen wer­den in der Regel nach § 10 des Staa­t­an­ge­hö­rig­keits­rechts (StAG) voll­zo­gen. Für einen posi­ti­ven Bescheid über die Ein­bür­ge­rung müs­sen bestimm­te Vor­aus­set­zun­gen erfüllt wer­den. Dazu zählt ein recht­mä­ßi­ger gewöhn­li­cher Auf­ent­halt im Inland von min­des­tens fünf Jah­ren – bei Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen kön­nen Abwei­chun­gen von die­ser Frist in Betracht gezo­gen wer­den. Die Antrag­stel­len­den müs­sen zudem hand­lungs­fä­hig sein und sich zur Frei­heit­lich Demo­kra­ti­schen Grund­ord­nung der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land beken­nen. Dar­über hin­aus ist auch ein Bekennt­nis zur beson­de­ren his­to­ri­schen Ver­ant­wor­tung Deutsch­lands erforderlich.

Historische Verantwortung

Fer­ner müs­sen Antrag­stel­len­de im Besitz eines Auf­ent­halts­ti­tels (Auf­ent­halts­ge­neh­mi­gung) sein. Nicht jeder Auf­ent­halts­ti­tel berech­tigt jedoch zur Ein­bür­ge­rung. Die Siche­rung des Lebens­un­ter­halts aus eige­nen Mit­teln wird vor­aus­ge­setzt – auch hier kön­nen ande­re Rege­lun­gen in Betracht gezo­gen wer­den. Für eine Ein­bür­ge­rung ist der Nach­weis über aus­rei­chen­de Kennt­nis­se der deut­schen Spra­che sowie der Nach­weis über Kennt­nis­se der Rechts- und Gesell­schafts­ord­nung sowie der Lebens­ver­hält­nis­se in der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land erfor­der­lich. Für Ein­bür­ge­run­gen gibt es dar­über hin­aus auch einen Ermes­sens­spiel­raum der Behör­den: Eine Ein­bür­ge­rung soll lt. § 9 z.B. bereits nach einer Auf­ent­halts­zeit von drei Jah­ren ermög­licht wer­den, wenn der oder die Ein­bür­ge­rungs­be­wer­be­rin mit einem oder einer deut­schen Staats­an­ge­hö­ri­gen in einer ehe­li­chen oder ein­ge­tra­ge­nen Lebens­part­ner­schaft lebt und die­se Bin­dung seit min­des­tens zwei Jah­ren besteht.

Feierlicher Rahmen

Bei der zwei­ten Ein­bür­ge­rungs­fei­er in der Stadt Arns­berg im Jahr 2025 über­gab Bür­ger­meis­ter Ralf Paul Bitt­ner in fei­er­li­chem Rah­men die Urkun­den per­sön­lich an die Bewer­be­rin­nen und Bewer­ber, die mit die­sem for­ma­len Akt als deut­sche Staatsbürger:innen auf­ge­nom­men wur­den. Bür­ger­meis­ter Bitt­ner lob­te dabei, dass sich die Bewerber:innen um die deut­sche Staats­bür­ger­schaft damit bewusst ent­schie­den hät­ten, ein Teil der deut­schen Gesell­schaft zu wer­den. „Sie sind und waren als Arns­ber­ge­rin­nen und Arns­ber­ger schon jetzt eine gro­ße Berei­che­rung für unse­re Gesell­schaft. Mit der Ein­bür­ge­rung kön­nen Sie nun aber voll­ends par­ti­zi­pie­ren“, so Bür­ger­meis­ter Ralf Paul Bitt­ner im Rah­men der Fei­er, der allen sei­ne herz­li­chen Glück­wün­sche zur Ein­bür­ge­rung aussprach.

Herkunftsländer der Eingebürgerten:

  • Koso­vo: 12
  • Rus­si­sche Föde­ra­ti­on: 8
  • Tür­kei: 7
  • Mexi­ko: 5
  • Ita­li­en, Kir­gi­stan, Arme­ni­en: jeweils 4
  • Iran, Indi­en, Syri­en: jeweils 3
  • Bul­ga­ri­en, Nord­ma­ze­do­ni­en, Mon­te­ne­gro, Bos­ni­en-Her­ze­go­wi­na: jeweils 2
  • wei­te­re Her­kunfts­län­der: Alge­ri­en, Liba­non, Sri Lan­ka, Lett­land, Spa­ni­en, Rumä­ni­en, Kasach­stan, Groß­bri­tan­ni­en, Viet­nam, Rumänien

Gesamt: 71

Unter den Ein­ge­bür­ger­ten befin­den sich 12 Per­so­nen unter 18 Jah­ren. 55 Per­so­nen lie­gen zwi­schen 18 Jah­ren bis zum Ren­ten­al­ter. Dar­über hin­aus wur­den vier Per­so­nen ein­ge­bür­gert, die sich bereits im Ren­ten­al­ter befinden.

 

 

 

 

 

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