Allendorf. Am 21. September ist das Wasserschutzgebiet für das Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage „Quellfassung Allendorf“ in Kraft getreten. Innerhalb der Schutzzonen müssen beispielsweise bestimmte Handlungen von der Wasserbehörde genehmigt werden, andere sind verboten. Die Verordnung dazu kann beim Hochsauerlandkreis und der Stadt Sundern sowie beim Märkischen Kreis und der Stadt Neuenrade eingesehen werden. Weitere Informationen sind bei der Unteren Wasserbehörde des Hochsauerlandkreises unter Telefon 0291 94–1631 oder 94–1656 erhältlich.









