
In 1990-er Jahren Führerschein entzogen
Bei der folgenden Kontrolle des 52 Jahre alten Mannes stellte sich dann heraus, dass der Führerschein des Mannes in der 1990-er Jahren von einem Gericht entzogen worden war. Nach Ablauf der Sperrfrist im Jahr 1998 hat der 52-Jährige aber keinen neuen Führerschein beantragt. Das Verkehrskommissariat ermittelt jetzt gegen den Mann wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. „Wie oft der 52-Jährige bis dato ohne Führerschein ein Kraftfahrzeug gesteuert hat, bleibt noch zu klären,“ so Polizeisprecher Ludger Rath.











