Schon der Name schien Programm: Der Kreditvermittler blitz.credit bot im Internet und via Facebook eine MasterCard Gold und einen Sofortkredit bis zu 7777 Euro an. Selbst wenn der eigene Finanzrahmen in Schieflage geraten war, verhieß das Angebot den unproblematischen Zugang zum bargeldlosen Bezahlen. „Doch nahm die Bestellung häufig einen enttäuschenden Ausgang: Denn Verbraucher erhielten nicht den erhofften Kredit, sondern ein Starterpaket mitsamt Zugangsdaten für die Beantragung einer kostspieligen Prepaid-Kreditkarte. 149,90 Euro Ausgabegebühr mussten bei der Auslieferung per Nachnahme beglichen werden“, entlarvt Beratungsstellenleiterin Petra Golly die Masche. Wurde die Annahme verweigert, folgten Zahlungsaufforderungen, zusätzliche Mahn- sowie Inkassokosten von bis zu 555,45 Euro. All dies wurde für eine bloße Prepaid-Kreditkarte verlangt, auf die vor der Benutzung erst Geld geladen werden muss – und die anderswo kostengünstiger erhältlich ist. Vom versprochenen schufafreien Sofortkredit sahen Interessenten obendrein nichts.
Kostenspirale bei Ratenzahlungen
Wer nicht rechtzeitig zahlt, riskiert Post vom Inkassobüro zu bekommen – oftmals horrende unberechtigte Gebühren und Drohkulisse inklusive. „Wird dann unbedacht eine Ratenzahlungsvereinbarung unterschrieben, kommt die Kostenspirale oft erst richtig in Gang“, berichtet Beratungsstellenleiterin Petra Golly. Denn diese Vereinbarung zum Abstottern müssten säumige Zahler meist teuer erkaufen. So seien hohe Einigungsgebühren zumeist der Preis, um diesen Deal überhaupt abschließen zu können. Obendrein müsste eine Reihe von verklausulierten Erklärungen in den Vordrucken akzeptiert werden – deren nachteiligen Folgen Verbraucher kaum überschauen können. Bei einem Check von über 200 Ratenzahlungsvorschlägen von 45 verschiedenen Inkassobüros hatte die Verbraucherzentrale NRW massenhaft Fallstricke entdeckt. Unter dem Aktionsmotto „Vorsicht, Inkasso!“ hatte die Beratungsstelle viele Hilfestellungen parat, um Forderungen zu prüfen und nicht einfach draufloszuzahlen. Denn grundsätzlich gilt: Durch Zahlungsverzug entstehende Kosten dürfen nicht unnötig aufgeblasen werden. Die Verbraucherzentrale hat eine zügige gesetzliche Regelung gefordert, dass für Ratenzahlungsvereinbarungen keine zusätzlichen Kosten berechnet werden dürfen und diese auch nicht an die ungeprüfte Anerkennung der Forderung gekoppelt sein dürfen.
Beratung im digitalen Verbraucheralltag
Bei vielen außergerichtlichen Rechtsberatungen und ‑vertretungen standen einmal mehr Probleme mit Telekommunikationsanbietern im Mittelpunkt. Nicht nachvollziehbare Posten in der Rechnung, Stolperfallen beim Anbieterwechsel – oftmals gab es mit den Unternehmen gleich mehrere Probleme. Anlass für Beschwerden war vielfach auch, wenn die tatsächliche Leistung und Geschwindigkeit des Internetanschlusses mit den Versprechungen in der Werbung oder des Kundenberaters nicht übereinstimmten. Weil oft mit hohen „bis-zu“Bandbreiten geworben wurde, geriet der Frust groß, wenn angepriesene Highspeed-Verbindungen dann im Nutzeralltag als lahme Enten strandeten. Mit einem Informationspaket begleitete die Beratungsstelle den digitalen Verbraucheralltag, um sich über vertragliche zustehende Geschwindigkeiten zu orientieren. Dabei wurde erklärt, dass das Produktinformationsblatt hierbei verbindliche Grundlage ist und gezeigt, wie man tatsächliche Surfgeschwindigkeiten rechtssicher festhält. Außerdem gab es kompetente Unterstützung bei der gezielten Durchsetzung von Kundenrechten.
Besser Heizen
Was läuft im Keller? – Mit dieser Frage hatte sich die Verbraucherzentrale bei ihrer Kampagne „Besser heizen“ aufgemacht, Energieeinsparpotenzialen auf die Spur zu kommen. Denn 60 Prozent aller Heizungen verbrauchen nach heutigem Stand der Technik zu viel Energie. Und schon mit dem einfachsten Schritt, dem Tausch des alten Öl- oder Gasheizkessels gegen moderne Brennwerttechnik, sinkt der Energieverbrauch um ein Viertel.
Ausblick
Petra Golly gab auch einen aktuellen Ausblick: „Bei Telekommunikationsshops haben wir festgestellt, dass sie bei ihren Informationspflichten gegenüber den Kunden beim Vertragsabschluss patzen. Wir haben daher ein 14-tägiges Widerrufsrecht bei solch komplexen Vertragskonstellationen gefordert. Zur Europawahl zeigen wir auf, wie die Menschen im Alltag von der europäischen Verbraucherpolitik profitieren: Von der Deckelung der Gebühren beim Einsatz von Zahlungsmitteln über die Abschaffung der Roaming-Gebühren bis hin zu Vorgaben für energieeffiziente Kühlschränke und Waschmaschinen, wodurch Haushalte bei den Stromkosten kräftig sparen.“
(Quelle: Pressemitteilung Verbraucherzentrale Arnsberg)











