Verbraucherzentrale zieht Bilanz: 6015 Mal Nutzwert bei Rat und Recht

Schon der Name schien Pro­gramm: Der Kre­dit­ver­mitt­ler blitz.credit bot im Inter­net und via Face­book eine Mas­ter­Card Gold und einen Sofort­kre­dit bis zu 7777 Euro an. Selbst wenn der eige­ne Finanz­rah­men in Schief­la­ge gera­ten war, ver­hieß das Ange­bot den unpro­ble­ma­ti­schen Zugang zum bar­geld­lo­sen Bezah­len. „Doch nahm die Bestel­lung häu­fig einen ent­täu­schen­den Aus­gang: Denn Ver­brau­cher erhiel­ten nicht den erhoff­ten Kre­dit, son­dern ein Star­ter­pa­ket mit­samt Zugangs­da­ten für die Bean­tra­gung einer kost­spie­li­gen Pre­paid-Kre­dit­kar­te. 149,90 Euro Aus­ga­be­ge­bühr muss­ten bei der Aus­lie­fe­rung per Nach­nah­me begli­chen wer­den“, ent­larvt Bera­tungs­stel­len­lei­te­rin Petra Gol­ly die Masche. Wur­de die Annah­me ver­wei­gert, folg­ten Zah­lungs­auf­for­de­run­gen, zusätz­li­che Mahn- sowie Inkas­so­kos­ten von bis zu 555,45 Euro. All dies wur­de für eine blo­ße Pre­paid-Kre­dit­kar­te ver­langt, auf die vor der Benut­zung erst Geld gela­den wer­den muss – und die anders­wo kos­ten­güns­ti­ger erhält­lich ist. Vom ver­spro­che­nen schuf­afrei­en Sofort­kre­dit sahen Inter­es­sen­ten oben­drein nichts.

Kostenspirale bei Ratenzahlungen

Wer nicht recht­zei­tig zahlt, ris­kiert Post vom Inkas­so­bü­ro zu bekom­men – oft­mals hor­ren­de unbe­rech­tig­te Gebüh­ren und Droh­ku­lis­se inklu­si­ve. „Wird dann unbe­dacht eine Raten­zah­lungs­ver­ein­ba­rung unter­schrie­ben, kommt die Kos­ten­spi­ra­le oft erst rich­tig in Gang“, berich­tet Bera­tungs­stel­len­lei­te­rin Petra Gol­ly. Denn die­se Ver­ein­ba­rung zum Abstot­tern müss­ten säu­mi­ge Zah­ler meist teu­er erkau­fen. So sei­en hohe Eini­gungs­ge­büh­ren zumeist der Preis, um die­sen Deal über­haupt abschlie­ßen zu kön­nen. Oben­drein müss­te eine Rei­he von ver­klau­su­lier­ten Erklä­run­gen in den Vor­dru­cken akzep­tiert wer­den – deren nach­tei­li­gen Fol­gen Ver­brau­cher kaum über­schau­en kön­nen. Bei einem Check von über 200 Raten­zah­lungs­vor­schlä­gen von 45 ver­schie­de­nen Inkas­so­bü­ros hat­te die Ver­brau­cher­zen­tra­le NRW mas­sen­haft Fall­stri­cke ent­deckt. Unter dem Akti­ons­mot­to „Vor­sicht, Inkas­so!“ hat­te die Bera­tungs­stel­le vie­le Hil­fe­stel­lun­gen parat, um For­de­run­gen zu prü­fen und nicht ein­fach drauf­los­zu­zah­len. Denn grund­sätz­lich gilt: Durch Zah­lungs­ver­zug ent­ste­hen­de Kos­ten dür­fen nicht unnö­tig auf­ge­bla­sen wer­den. Die Ver­brau­cher­zen­tra­le hat eine zügi­ge gesetz­li­che Rege­lung gefor­dert, dass für Raten­zah­lungs­ver­ein­ba­run­gen kei­ne zusätz­li­chen Kos­ten berech­net wer­den dür­fen und die­se auch nicht an die unge­prüf­te Aner­ken­nung der For­de­rung gekop­pelt sein dürfen.

Beratung im digitalen Verbraucheralltag

Bei vie­len außer­ge­richt­li­chen Rechts­be­ra­tun­gen und ‑ver­tre­tun­gen stan­den ein­mal mehr Pro­ble­me mit Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­an­bie­tern im Mit­tel­punkt. Nicht nach­voll­zieh­ba­re Pos­ten in der Rech­nung, Stol­per­fal­len beim Anbie­ter­wech­sel – oft­mals gab es mit den Unter­neh­men gleich meh­re­re Pro­ble­me. Anlass für Beschwer­den war viel­fach auch, wenn die tat­säch­li­che Leis­tung und Geschwin­dig­keit des Inter­net­an­schlus­ses mit den Ver­spre­chun­gen in der Wer­bung oder des Kun­den­be­ra­ters nicht über­ein­stimm­ten. Weil oft mit hohen „bis-zu“Bandbreiten gewor­ben wur­de, geriet der Frust groß, wenn ange­prie­se­ne High­speed-Ver­bin­dun­gen dann im Nut­zer­all­tag als lah­me Enten stran­de­ten. Mit einem Infor­ma­ti­ons­pa­ket beglei­te­te die Bera­tungs­stel­le den digi­ta­len Ver­brau­cher­all­tag, um sich über ver­trag­li­che zuste­hen­de Geschwin­dig­kei­ten zu ori­en­tie­ren. Dabei wur­de erklärt, dass das Pro­dukt­in­for­ma­ti­ons­blatt hier­bei ver­bind­li­che Grund­la­ge ist und gezeigt, wie man tat­säch­li­che Surf­ge­schwin­dig­kei­ten rechts­si­cher fest­hält. Außer­dem gab es kom­pe­ten­te Unter­stüt­zung bei der geziel­ten Durch­set­zung von Kundenrechten.

Besser Heizen

Was läuft im Kel­ler? – Mit die­ser Fra­ge hat­te sich die Ver­brau­cher­zen­tra­le bei ihrer Kam­pa­gne „Bes­ser hei­zen“ auf­ge­macht, Ener­gie­ein­spar­po­ten­zia­len auf die Spur zu kom­men. Denn 60 Pro­zent aller Hei­zun­gen ver­brau­chen nach heu­ti­gem Stand der Tech­nik zu viel Ener­gie. Und schon mit dem ein­fachs­ten Schritt, dem Tausch des alten Öl- oder Gas­heiz­kes­sels gegen moder­ne Brenn­wert­tech­nik, sinkt der Ener­gie­ver­brauch um ein Viertel.

Ausblick

Petra Gol­ly gab auch einen aktu­el­len Aus­blick: „Bei Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­shops haben wir fest­ge­stellt, dass sie bei ihren Infor­ma­ti­ons­pflich­ten gegen­über den Kun­den beim Ver­trags­ab­schluss pat­zen. Wir haben daher ein 14-tägi­ges Wider­rufs­recht bei solch kom­ple­xen Ver­trags­kon­stel­la­tio­nen gefor­dert. Zur Euro­pa­wahl zei­gen wir auf, wie die Men­schen im All­tag von der euro­päi­schen Ver­brau­cher­po­li­tik pro­fi­tie­ren: Von der Decke­lung der Gebüh­ren beim Ein­satz von Zah­lungs­mit­teln über die Abschaf­fung der Roa­ming-Gebüh­ren bis hin zu Vor­ga­ben für ener­gie­ef­fi­zi­en­te Kühl­schrän­ke und Wasch­ma­schi­nen, wodurch Haus­hal­te bei den Strom­kos­ten kräf­tig sparen.“

(Quel­le: Pres­se­mit­tei­lung Ver­brau­cher­zen­tra­le Arnsberg)

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