
Hilfeleistungen nur mit Nachweis der Hilfsbedürftigkeit
Für den Erhalt von Hilfeleistungen ist der Nachweis der Hilfsbedürftigkeit durch Vorlage eines entsprechenden Bescheides (z.B.:Sozialhilfe; Hartz4; Mini-Rente) erforderlich. Die genauen Bedingungen können auf unserer Internetseite (www.tiertafel-arnsberg.de) eingesehen werden. Natürlich ist auch eine Kontaktaufnahme über e‑mail (info@tiertafel-arnsberg.de) oder telefonisch unter 0170 7129734 jederzeit möglich.
Wie immer nehmen wir zu der oben genannten Zeit auch gerne Sach- und Geld-Spenden entgegegen.









