Täter eines mysteriösen Überfalls mit Belohnung gesucht

Arns­berg. Der 57 Jah­re alte Geschä­dig­te einer Kör­per­ver­let­zung hat eine Beloh­nung für Hin­wei­se aus­ge­setzt, die zur Ermitt­lung und Ver­ur­tei­lung des Täters füh­ren. Die Tat ereig­ne­te sich bereits am 15. Febru­ar. Bis­lang ist es nicht gelun­gen, den Täter zu ermit­teln. Die Beloh­nung wur­de in Höhe von 1000 Euro ausgelobt.

Nach Karnevalsfeier im Treppenhaus niedergeschlagen

Der 15. Febru­ar war der Kar­ne­vals­sonn­tag, an dem nach­mit­tags der Kar­ne­vals­zug durch Arns­berg zog. Der  57 Jah­re alter Mann war gegen 21 Uhr von Kar­ne­vals­fei­ern im Stadt­ge­biet nach Hau­se gekom­men. Er schell­te an sei­nem Wohn­haus am Guten­berg­platz in der Nähe der Rum­be­cker Stra­ße und sei­ne Frau öff­ne­te die Tür. Als der Mann eini­ge Zeit spä­ter aber nicht in der Woh­nung in dem Mehr­fa­mi­li­en­haus ange­kom­men war, schau­te die Frau nach dem Ver­bleib des Man­nes. Dabei fand sie den 57-Jäh­ri­gen im Haus­flur. Er lag auf dem Boden und war ver­letzt. Er muss­te vom Ret­tungs­dienst mit schwe­ren Ver­let­zun­gen in ein Kran­ken­haus gebracht wer­den. Spä­ter berich­te­te der Mann der Poli­zei, er sei von hin­ten im Flur des Hau­ses nie­der­ge­schla­gen wor­den. Ansons­ten konn­te sich der Ange­grif­fe­ne an nichts erin­nern. Dem Mann wur­de nichts gestoh­len. Ver­mut­lich ist der bis­lang unbe­kann­te Täter hin­ter sei­nem Opfer in den Haus­flur gelangt, hat den 57-Jäh­ri­gen nie­der­ge­schla­gen und ist dann aus dem Haus geflüchtet.
Sach­dien­li­che Hin­wei­se wer­den an die Poli­zei Arns­berg unter 02932 90200 erbeten.

Polizei nur Mittler

2014.02.06.Logo.PolizeiPoli­zei­spre­cher Lud­ger Rath ver­weist dar­auf, dass die Kreis­po­li­zei­be­hör­de nicht die aus­lo­ben­de Stel­le ist und ledig­lich als Mitt­ler zwi­schen dem nament­lich bekann­ten Geschä­dig­ten und den ört­li­chen Medi­en auf­tritt. „Inso­fern wird von poli­zei­li­cher Sei­te kei­ner­lei Ver­ant­wor­tung oder Haf­tung für die Aus­zah­lung der Beloh­nung über­nom­men. Eine schrift­li­che Erklä­rung des Geschä­dig­ten zu der aus­ge­setz­ten Beloh­nung liegt hier vor.“
 

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