Hochsauerlandkreis. Im gesamten Gebiet des Hochsauerlandkreises gilt eine Stallpflicht für Geflügel. Ab Freitag, 23. Dezember, sind alle Halterinnen und Halter von Hühnern, Truthühnern, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasanen, Laufvögeln, Wachteln, Enten oder Gänsen aufgefordert, ihre Tiere in geschlossenen Ställen oder in einer Voliere zu halten, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss. Die Stallpflicht gilt auch für Geflügel, das zu Hobbyzwecken gehalten wird.
Nach der amtlichen Feststellung der Geflügelpest bei einem wildlebenden Wasservogel Ende November in der Gemeinde Möhnesee im Kreis Soest galt die Stallpflicht bisher bereits für die Gebiete der Städte Arnsberg, Meschede und Sundern. Nachdem im Kreis Soest nun auch in einem Hausgeflügelbestand die Geflügelpest ausgebrochen ist, hat das Verbraucherschutzministerium die Kreise in NRW aufgefordert, eine flächendeckende Stallpflicht anzuordnen.









