Stadt Sundern erinnert an Grünrückschnitt

Sun­dern. Es ist Som­mer und trotz der tro­cke­nen Wet­ter­pe­ri­ode wach­sen die Büsche und Sträu­cher der­zeit groß­ar­tig. „Das bringt aller­dings zum Teil auch Ein­schrän­kun­gen für Ver­kehrs­teil­neh­mer – ins­be­son­de­re Fuß­gän­ger und mobi­li­täts­ein­ge­schränk­te Per­so­nen – mit sich, weil zum Teil Bäu­me, Hecken, Büsche und Sträu­cher in den öffent­li­chen Ver­kehrs­raum hin­ein wach­sen und Geh­we­ge dadurch so schmal wer­den, dass Fuß­gän­ger auf die Fahr­bahn aus­wei­chen müs­sen und dadurch einer Gefähr­dung aus­ge­setzt wer­den“, so Vol­ker Broes­ke, der bei der Stadt­ver­wal­tung für die Ver­kehrs­flä­chen zustän­dig ist und auf die Stra­ßen­rei­ni­gungs­sat­zung hin­weist, in der
gere­gelt ist, dass Eigen­tü­mer von Grund­stü­cken ver­pflich­tet sind, Bäu­me und Sträu­cher zurück zu schneiden.
Auf der Home­page der Stadt Sun­dern ist eine Skiz­ze zu fin­den ist, aus der
das soge­nann­te Licht­raum­pro­fil, wel­ches frei­zu­hal­ten ist, ent­nom­men wer­den kann. Das bedeu­tet, dass der Geh­weg in einer lich­ten Höhe von 2,50m und Fahr­bah­nen in einer lich­ten Höhe von 4,50m frei gehal­ten wer­den müssen.
An der Hin­ter­kan­te des Geh­we­ges soll­te bis zum Bewuchs wenigs­tens ein 25 cm brei­ter Strei­fen frei blei­ben. Hecken, die über die ver­gan­ge­nen Jah­re immer wei­ter in den Geh­weg gewach­sen sind, soll­ten suk­zes­si­ve zurück geschnit­ten werden.
„Die Stadt Sun­dern dankt Ihren Bür­gern für die Unter­stüt­zung und das Ver­ständ­nis“, so Broeske.

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