Stadt Arnsberg informiert: Altkleider und ‑textilien richtig entsorgen

Arns­berg. Mit Beginn des neu­en Jah­res gel­ten seit dem 1. Janu­ar 2025 neue Rege­lun­gen für die Ent­sor­gung alter Tex­ti­li­en und Stof­fe. Die Getrennt­samm­lungs­pflicht für Tex­til­ab­fäl­le gilt ab sofort EU-weit und gibt vor, dass die Stadt- und Land­krei­se in Deutsch­land Alt­tex­ti­li­en getrennt von ande­ren Abfäl­len sam­meln, damit sie wie­der­ver­wen­det oder recy­celt wer­den kön­nen. So sol­len Res­sour­cen so lan­ge wie mög­lich im Nut­zungs­kreis­lauf ent­hal­ten bleiben.

Keine Änderung für Bürger:innen durch neue Regelungen ab 2025

In Arns­berg ist die Getrennt­samm­lung von Alt­tex­ti­li­en bereits flä­chen­de­ckend mög­lich. Es ste­hen an meh­re­ren Orten sowie am Wert­stoff­bring­hof Alt­klei­der­con­tai­ner gemein­nüt­zi­ger und/oder gewerb­li­cher Samm­ler zur Ver­fü­gung. Die Getrennt­samm­lungs­pflicht ist damit umge­setzt, für die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger ändert sich durch die neue Rege­lung vor­erst nichts. Noch trag­ba­re, gut erhal­te­ne Alt­klei­der und Schu­he (paar­wei­se) sowie Bett- und Tisch­wä­sche kön­nen wie gewohnt in die Sam­mel­con­tai­ner ent­sorgt werden.

Qualität der Alttextilien entscheidend

Damit die Getrennt­samm­lung für die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger kos­ten­güns­tig umge­setzt wer­den kann, kommt es auf die Qua­li­tät und die sorg­fäl­ti­ge Tren­nung von Alt­tex­ti­li­en an. Stark beschä­dig­te, ver­schmutz­te oder kon­ta­mi­nier­te Tex­ti­li­en soll­ten unbe­dingt wei­ter­hin über die Rest­müll­ton­ne ent­sorgt wer­den, da bei ihnen kei­ne Wei­ter­ver­wen­dung und kein Recy­cling sinn­voll umsetz­bar ist.

Aktu­ell sind die Recy­cling­ka­pa­zi­tä­ten aus­ge­las­tet und die Nach­fra­ge nach Pro­duk­ten wie Putz­lap­pen oder Dämm­stof­fen ist gesät­tigt. In Deutsch­land wer­den sehr vie­le Alt­tex­ti­li­en gesam­melt, sodass es hier­zu­lan­de kei­ne Fra­ge der Men­ge son­dern der guten Qua­li­tät ist, dass die Alt­klei­der auch einen Absatz­markt fin­den können.

Die Getrennt­samm­lungs­pflicht mar­kiert einen wich­ti­gen Schritt in Rich­tung Kreis­lauf­wirt­schaft. Doch nur durch ein Zusam­men­spiel aller Betei­lig­ten und mit der Wei­ter­ent­wick­lung inno­va­ti­ver Recy­cling­ver­fah­ren wird es gelin­gen, eine nach­hal­ti­ge und funk­tio­nie­ren­de Tex­til­kreis­lauf­wirt­schaft zu eta­blie­ren. Die Tech­ni­schen Diens­te Arns­berg bedan­ken sich für die Mit­ar­beit bei der ver­ant­wor­tungs­vol­len Ent­sor­gung von Alttextilien.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Quel­le: Stadt Arnsberg)

Beitrag teilen

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

- Anzeige -
Anzeige
- Anzeige -

Kontakt zur Redaktion

redaktion@blickpunktASM.de