
Hochsauerlandkreis. Ab dem 5. Oktober 2025 treten mit der neuen „EU-Instant-Payment-Verordnung“ für alle Zahlungsdienstleister im Euro-Raum entscheidende Neuerungen in Kraft. Die Sparkasse Mitten im Sauerland informiert darüber, was die europaweit einheitliche Möglichkeit der Echtzeitüberweisung für Privatkunden und Unternehmen bedeutet und welcher Handlungsbedarf entstehen kann.
Echtzeit-Check beim Überweisen
„Der Überweisungsvorgang bleibt grundsätzlich unverändert. Neu ist jedoch, dass Kundinnen und Kunden im Online-Banking oder in der Sparkassen-App vor dem Absenden eine unmittelbare Rückmeldung erhalten, ob Empfängername und IBAN zusammenpassen“, erläutert Peter Vogt, Vorstandsmitglied der Sparkasse Mitten im Sauerland, den neuen Prüfschritt bei Echtzeitüberweisungen.
Drei mögliche Rückmeldungen
Der Abgleich erfolgt binnen fünf Sekunden und führt zu drei Möglichkeiten: „Übereinstimmung“ bedeutet, dass Name und IBAN exakt passen. Bei „Nahezu Übereinstimmung“ gibt es geringe Abweichungen, und „Keine Übereinstimmung“ zeigt größere Unterschiede. Lautet beispielsweise die korrekte Firmenbezeichnung “Mustermann GmbH”, in der Überweisung würde aber “Musterman mbH” eingegeben, würde ein „nahezu übereinstimmend“ zurückgemeldet. Bei einer Eingabe von z. B. “Firm Musterman” gäbe es ein „keine Übereinstimmung“ als Rückmeldung. Dann sollten die Daten geprüft und korrigiert werden. Der Auftraggeber kann jedoch selbst entscheiden, ob er eine Überweisung trotz negativer Rückmeldung auf eigenes Risiko freigibt. Kundinnen und Kunden wird daher empfohlen, bestehende Vorlagen und Daueraufträge zu prüfen und gegebenenfalls bei der nächsten Überweisung zu aktualisieren.
Unternehmen müssen Daten pflegen
Unternehmen sollten außerdem sicherstellen, dass in ihrem System stets die korrekten Daten hinterlegt sind – besonders bei regelmäßigen Geschäftsverbindungen. Es empfiehlt sich, Geschäftspartner und Kunden im Schriftverkehr sowie auf Rechnungen auf die Verwendung des korrekten Empfängernamens hinzuweisen. Auch QR-Codes mit den richtigen Zahlungsdaten können Überweisungen vereinfachen. Für Firmen besteht die Möglichkeit, bei der Sparkasse Mitten im Sauerland zusätzliche berechtigte Handelsnamen hinterlegen zu lassen, falls Zahlungen unter mehreren Namen empfangen werden müssen.
Mehr Sicherheit im Zahlungsverkehr
Die Einführung dieser Prüfmechanismen erscheint zunächst wie ein bürokratischer Mehraufwand, dient aber der Erhöhung der Sicherheit im Zahlungsverkehr. „Die zusätzliche Empfängerüberprüfung hilft, Fehlüberweisungen zu vermeiden und erschwert insbesondere Betrugsversuche, etwa durch manipulierte Rechnungen mit geänderter IBAN“, betont Peter Vogt.
Wachsame Kundschaft bleibt gefragt
Dennoch ist dieser Schutz nicht vollständig und alle Kundinnen und Kunden sollten weiterhin besonders aufmerksam sein, wenn sie Überweisungen tätigen – denn Kriminelle passen ihre Methoden laufend an neue Sicherheitsmaßnahmen an. Die neue Empfängerprüfung stellt aktuell einen weiteren Schutzbaustein dar und ergänzt bereits bestehende Sicherheitsmechanismen im Zahlungsverkehr.
Weitere Informationen bei der Sparkasse
Das Beraterteam der Sparkasse Mitten im Sauerland steht in den BeratungsCentern für alle Fragen zur Verfügung. Weitere Informationen zur neuen EU-Verordnung und deren Auswirkungen für Privatpersonen und Unternehmen finden Interessierte auf der Internetseite der Sparkasse Mitten im Sauerland unter www.sparkasse-mitten-im-sauerland.de
(Quelle: Sparkasse Mitten im Sauerland)











