„Kein Fremdverschulden“ beim Tod eines Werler Häftlings
Werl/Arnsberg. Die Staatsanwaltschaft Arnsberg hat gemeinsam mit dem Polizeipräsidenten Dortmund in der Nacht zu Sonntag eine Presseerklärung zum Tod eines Häftlings in der Justizvollzugsanstalt Werl herausgegeben: Am 27. 10. 2018 verstarb
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