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„Kein Fremdverschulden“ beim Tod eines Werler Häftlings

Die Staats­an­walt­schaft Arns­berg. (Foto: oe)

Werl/Arnsberg. Die Staats­an­walt­schaft Arns­berg hat gemein­sam mit dem Poli­zei­prä­si­den­ten Dort­mund in der Nacht zu Sonn­tag eine Pres­se­er­klä­rung zum Tod eines Häft­lings in der Jus­tiz­voll­zugs­an­stalt Werl herausgegeben:

Am 27. 10. 2018 ver­starb ein 59-jäh­ri­ger Deut­scher in der JVA Werl. Am heu­ti­gen Mor­gen, um 08:15 Uhr, Um 08:15 Uhr (red) griff der Häft­ling unver­mit­telt einen Jus­tiz­be­am­ten in sei­ner Zel­le an. Erst durch wei­te­re hin­zu­ge­ru­fe­ne Jus­tiz­be­am­te konn­te der Mann über­wäl­tigt und gefes­selt wer­den. Wenig spä­ter ver­lor er sein Bewusst­sein. Trotz sofort ein­ge­lei­te­te Reani­ma­ti­ons­maß­nah­men durch Sani­täts­be­am­te und eines hin­zu­ge­ru­fe­nen Not­arz­tes ver­starb der Mann in sei­ner Zelle.
Eine Mord­kom­mis­si­on des Poli­zei­prä­si­di­ums Dort­mund wur­de ein­ge­setzt. Die durch­ge­führ­ten Ermitt­lun­gen und eine Obduk­ti­on des 59jährigen haben kei­ne Hin­wei­se auf ein fremd­ver­schul­de­tes Todes­ge­sche­hen erge­ben. Der Häft­ling ver­starb an einem plötz­li­chen Herz­tod. Äuße­re Ein­wir­kun­gen konn­ten vom Gerichts­me­di­zi­ner als Todes­ur­sa­che aus­ge­schlos­sen werden.

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