Arnsberg. Zum Jahresausklang gilt in der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen der Weihnachtsfrieden, den der Minister der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen, Dr. Marcus Optendrenk, bekanntgegeben hat. Auch das Finanzamt Arnsberg setzt diese Regelung in der Zeit vom 17. bis 31. Dezember 2025 um.
Maßnahmen werden zurückgestellt
In diesem Zeitraum werden bestimmte Maßnahmen, wie Vollstreckungen oder die Einleitung von Betriebsprüfungen, bewusst zurückgestellt, damit die Feiertage für Bürgerinnen und Bürger im Mittelpunkt stehen können.
„Der Weihnachtsfrieden ist für uns ein Zeichen von Rücksicht und Verantwortungsbewusstsein“, erklärt Bernd Brieden, Leiter des Finanzamts Arnsberg. „Auch wir im Finanzamt Arnsberg setzen diese Vorgabe bewusst um und tragen dazu bei, dass die Feiertage für die Bürgerinnen und Bürger möglichst ungestört verlaufen.“
Landesweite Regelung
Der Weihnachtsfrieden ist eine landesweit geltende Regelung und wird von allen Finanzämtern in Nordrhein-Westfalen umgesetzt. Ziel ist es, zum Jahresende mit Augenmaß zu handeln und den Menschen im Land eine ruhige Zeit über die Feiertage zu ermöglichen.
Steuerbescheide werden weiterhin versandt, insbesondere damit Steuererstattungen zeitnah ausgezahlt werden können. Auch Mahnungen bleiben von der Regelung unberührt. In Ausnahmefällen, etwa bei drohender Verjährung, kann es erforderlich sein, dass das Finanzamt tätig wird.
Informationen für Bürgerinnen und Bürger
Interessierte, die sich während der Feiertage in Ruhe über steuerliche Themen informieren möchte, findet auf der Service-Website www.finanzamt.nrw.de zahlreiche Informationen und digitale Angebote.









