Rentenberatung der Stadt Sundern

Sun­dern. Die Ren­ten­be­ra­tungs­stel­le ist Ansprech­part­ner für alle Bür­ge­rin­nen und Bür­ger der Stadt Sun­dern in allen Fra­gen zur gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung. Die Stadt Sun­dern bie­tet allen Inter­es­sier­ten kos­ten­lo­se Unter­stüt­zung u.a. beim Ren­ten­an­trag für die Alters‑, Erwerbs­min­de­rungs- und Hin­ter­blie­be­nen­ren­te an.

Bür­ge­rin­nen und Bür­ger erhal­ten eben­falls Hil­fe bei der Ver­voll­stän­di­gung des Ren­ten­ver­si­che­rungs­kon­tos oder bei der Aus­kunft der bis­her erwor­be­nen Rentenansprüche.

Es wird emp­foh­len, mit der Klä­rung des Ren­ten­ver­si­che­rungs­kon­tos nicht bis zum Ren­ten­ein­tritts­al­ter zu war­ten, son­dern die Kon­ten­klä­rung früh­zei­tig durchzuführen.

Termin vereinbart?

Von Mon­tag bis Frei­tag kön­nen Ter­mi­ne zur Ren­ten­be­ra­tung ver­ein­bart wer­den. Um aus­rei­chend Zeit für die Bera­tung und deren Vor­be­rei­tung zu haben, ist eine tele­fo­ni­sche oder digi­ta­le (per Mail) Ter­min­ver­ein­ba­rung vor­ab not­wen­dig. Soll­te ledig­lich der Anruf­be­ant­wor­ter erreich­bar sein, wird gebe­ten, eine Nach­richt mit Namen, Grund des Anru­fes und eine Ruf­num­mer zu hin­ter­las­sen. Die Ren­ten­be­ra­tungs­stel­le wird dann schnellst­mög­lich zurückrufen.

Die Ren­ten­num­mer soll­te in jedem Fal­le bereit gehal­ten werden.

 

 

 

 

 

 

(Quel­le: Stadt Sundern)

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